Die Schiffsfinanzierung muss das Zusammentreffen einer mehrjährigen Planungs-, Bau- und Ausrüstungszeit mit hohen Anschaffungsauszahlungen für ein einzelnes Investitionsobjekt und einem relativ hohen Risiko des Totalverlustes dieses Objektes währendder Einsatzzeit berücksichtigen. Zur Aufbringung von Eigenkapital durch eine möglichst grosse Zahl von Kapitalgebern mit geringen Einzelbeteiligungen werden daher die Rechtsforjmen der Aktiengesellschaft, derKommanditgesellschaft und der Partenreederei (Rechtsformen derVerkehrsbetriebe) bevorzugt. Wichtigste Fremdkapitalgeber sind die Schiffspfandbriefbanken. Sie gewähren im Schiffsregister eingetragenelangfristige Schiffshypothekendarlehen, die rechtlich den Grund stückshypothekendarlehen nachgebildetsind. Weitere Fremdfinanzierungsmittel entstammen verschiedenenMassnahmen der öffentlichen Hand zur Förderung der Schiffahrt und derWerftindustrie. Bei einem relativ universell verwendbaren Schiff können beispielsweise die Relationen 25, 0% Eigenkapital: 57, 5 % Schiffshypothekendarlehen: 17, 5% nichtrückzahlbarer Schiffahrtsförderungszuschussauftreten.
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