(Börsenschluß) Mindestbetrag bzw. Mindestmenge, zu der ein Geschäft an der Börse durchgeführt werden kann. Bei der fortlaufenden Notierung beträgt der Schluß an deutschen Wertpapierbörsen für inländische Aktien 50 Stück. Bei Werten mit Prozentnotierung jeweils Nennbetrag: 3000 ?, bei Optionsanleihen: 6000 ?, bei Wandelanleihen 5000 ?. Bei Options- und Futures-Geschäften wird über Kontrakte abgeschlossen. Für ausländische Börsen orientiert sich der Schluß an den Usancen des jeweiligen Platzes.
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