Seigniorage ist der reale Ertrag, der einer staatlichen oder privaten Institution dadurch entsteht, dass sie in der Lage ist Geld zu produzieren, das sie im Tausch gegen Faktorleistungen, Sach- oder Finanzaktiva in Umlauf bringen kann. Der Begriff seigniorage wird aber überwiegend enger gefaßt und als realer Gewinn der Geldschöpfung des Staates bzw. seiner Zentralbank verwendet. In dieser Fassung ist Zentralbankgeld als die relevante Geldmengenabgrenzung anzusehen. Unter der Seigniorage versteht man die Einnahmen, die der Zentralbank durch das Monopol der Zentralbankgeldschöpfung entstehen und letztlich an den Staat abgeführt werden. Diese Einkünfte sind darauf zurückzuführen, daß die Zentralbank verzinste „Assets“ in Form von Krediten und/oder ausländischen Wertpapieren hält.
Oder anders ausgedrückt: Zentralbankgeld stellt eine Verbindlichkeit der Zentralbank (und letztlich des Staates) dar, der als Aktivposten zinstragende Positionen in gleicher Höhe gegenüberstehen.
bezeichnet die (realen) Gewinne, die der Zentralbank oder ggf. dem Staat in ihrer Eigenschaft als Inhaber des Banknotenmonopols dadurch entstehen, dass (nahezu) alle privaten Wirtschaftssubjekte freiwillig einen gewissen unverzinsten Bestand an Zentralbankgeld, das so genannte Basisgeld halten. Daraus lässt sich folgern, dass bei einer Erhöhung der Inflationsrate (Steigen von PC als Folge einer Zunahme von m) die Seigniorage (zunächst) steigen wird, um aber von einem gewissen Punkt an zu sinken, da bei einer Hyperinflation (Inflation) die Zunahme von m bzw. Pt überkompensiert wird durch das Sinken der Basisgeldmenge.
Seigniorage ist der Unterschiedsbetrag zwischen den Prägekosten von Münzgeld bzw. den Herstellungs- und Bereitstellungskosten von Papiergeld und deren jeweiligem Nennwert. Er fällt als Emissionsgewinn dem jeweiligen Seigneur, also dem Staat (Münzprivileg) bzw. der Notenbank (Deutsche Bundesbank) zu.
Im klassischen Goldstandard entsprach der Nennwert der umlaufenden Geldmünzen in etwa ihrem tatsächlichen Metallwert. Die Münzen konnten jederzeit bei den Notenbanken in Gold umgetauscht werden, ihr Wert war fest an den Goldpreis gebunden. Ein Emissionsgewinn war von daher zunächst nicht gegeben, jedoch verlangten die Notenbanken für diesen Umtausch in der Regel eine Gebühr, die auch als Seigniorage bezeichnet wird.
Seigniorage war ursprünglich die Bezeichnung für Münzgewinn aus dem Unterschied zwischen Prägekosten und Nennwert der Edelmetall-, vor allem Goldmünzen; heute für aus Scheidemünzenherstellung und vor allem Banknoten resultierendem Gewinn der Zentralbank bzw. des Staates.
Werden die Kosten der Geldproduktion nicht berücksichtigt, spricht man vom Bruttoseigniorage, ansonsten vom Nettoseigniorage. Weil die Bestimmung der Kosten der Geldschöpfung sowohl qualitativ als auch quantitativ äußerst problematisch ist, wird zumeist das Konzept des Bruttoseigniorage verwendet. Eine einheitliche Definition des seigniorage existiert nicht.
Die gängigsten Definitionen sind:
a) Monetäre seigniorage: Sofern Zentralbankgeld ungedecktes und unverzinsliches Kreditgeld ist, stellt es für seinen Besitzer zwar eine Forderung dar, dieser hat aber keine Möglichkeit, ihre Tilgung durchzusetzen. Wird zusätzliches Zentralbankgeld (AM) geschaffen und in Verkehr gebracht, so fließen der Zentralbank real Mittel in Höhe von AM/P zu. Die Verbindlichkeiten des Staatssektors steigen zwar, es erwachsen ihm aber de facto weder Zinszahlungsnoch Rückzahlungsverpflichtungen. Die reale Zunahme des nominalen Bestands an Zentralbankgeld spiegelt folglich den Bruttogeldschöpfungsgewinn, den monetären seigniorage, wider.
b) Opportunitätskosten-Seigniorage:
Während der monetäre seigniorage direkt beim Akt der Geldschöpfung ansetzt, wird beim Konzept des Opportunitätskostenseigniorage auf den realen Ertrag der in der Vergangenheit insges. vollzogenen Geldschöpfung abgestellt. Zentralbank-geld stellt eine unverzinsliche Schuld des Staatssektors gegenüber dem privaten Sektor in Höhe der insges. umlaufenden Menge an Zentralbankgeld dar. Wäre eine der Höhe nach gleiche Schuld nicht durch Geldschöpfung, sondern durch Kreditaufnahme am Geld- oder Kapitalmarkt entstanden, so würden in jeder Periode Zinszahlungen an den privaten Sektor anfallen. Die durch die Existenz von Zentralbankgeld in jeder Periode real eingesparten Zinsen (i.M)/P entsprechen dem Opportunitätskosten-seigniorage. Dieser kann folglich im Gegensatz zum monetären seigniorage auch dann entstehen, wenn die nominale Zentralbankgeldmenge nicht steigt. Ein großes Problem bei der empirischen Verwendung des Opportunitätskosten-seigniorage stellt die Auswahl eines geeigneten Opportunitätszinssatzes (i) dar. Wird das Opportunitätskostenkonzept auf die zusätzliche Geldschöpfung angewendet, indem alle aus einer zusätzlichen Geldschöpfung resultierenden, zukünftig eingesparten Zinszahlungen mit dem Opportunitätszins (i) auf den Zeitpunkt der Geldschöpfung abgezinst werden, so wird deutlich, dass der kapitalisierte Opportunitätskosten-seigniorage einer zusätzlichen Geldschöpfung gerade dem monetären seigniorage entspricht.
c) Fiskalische Seigniorage: Er stellt, im Gegensatz zu den beiden bereits vorgestellten Konzepten, auf die realen Mittel ab, die dem Staatshaushalt von der Zentralbank zufließen. Geldschöpfungsgewinne werden also vom fiskalischen seigniorage nicht im Zeitpunkt ihrer Entstehung erfaßt, sondern erst dann, wenn sie von der Zentralbank an den Staatshaushalt ausgeschüttet werden. Abgesehen vom ausgeschütteten Gewinn entsteht dem Staatshaushalt ein weiterer Mittelzufluss durch zusätzliche Kreditvergabe der Zentralbank an den Staat. Zu einem Abfluss kommt es, wenn aus dem Staatshaushalt Kreditzinsen an die Zentralbank gezahlt werden. Der saldierte reale Mittelzufluss von der Zentralbank an den Staatshaushalt, und damit der fiskalische seigniorage, errechnet sich somit als Summe aus dem real ausgeschütteten Zentralbankgewinn und dem Realwert zusätzlich eingeräumter Kredite an den Staat, vermindert um die real vom Staat an die Zentralbank gezahlten Zinsen.
Da beim ausgeschütteten Gewinn Kosten der Geldschöpfung bereits berücksichtigt sind, liegt dem fiskalischen seigniorage, im Gegensatz zum monetären und zum Opportunitätskosten-Seigniorage, das Nettokonzept zugrunde.
Siehe Münzgewinn .
Literatur: Lange, C. (1995). Klein, M., Neumann, M.J.M. (1990). Gros, D. (1989). Auemheimer, L. (1974)
Vorhergehender Fachbegriff: Seifenformel | Nächster Fachbegriff: Seikatsu Kyodotai
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|
|