Sharing heißt Teilen. Geteilt werden können beim Sharing die unterschiedlichsten Dinge, zum Beispiel ein Arbeitsplatz, Autos oder ein Mietrechtsverhältnis. Beim Jobsharing teilen sich zwei (selten mehrere) Personen einen Arbeitsplatz. Das hat den Vorteil, daß zwei Personen in Lohn und Brot sind, sie sich ihre Arbeitszeit aber sehr flexibel ausgestalten können. Als Nachteil sind mit dem Jobsharing allerdings Einkommenseinbußen verbunden.
Beim Car- oder Autosharing wird man bei Zahlung eines bestimmten, nicht sehr hohen Geldbetrages Mitglied einer Genossenschaft oder Mitgesellschafter eines Unternehmens. Die Genossenschaft oder das Unternehmen schafft eine bestimmte Anzahl PKW an, die bei Bedarf von jedem genutzt werden können. Tritt man aus der Genossenschaft oder der Gesellschaft aus, erhält man in der Regel seinen Einsatz zurück.
Eine dritte Form des Sharings ist ein Teilzeitmietverhältnis, das sogenannte Timesharing.
Vorhergehender Fachbegriff: Shareholders` Meeting | Nächster Fachbegriff: Shelf-Space-Competition
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|