Nach der Simon-Regel oder Regel der befriedigenden Lösung wird jede I-Iandlungsalternative als Lösung angesehen, welche bei allen zu berücksichtigenden Zielen zu mindestens einer befriedigenden Erfüllung des Zieles gelangt. Die Regel geht dabei von einer nominalen Beurteilung der Zielerreichung aus. Bei Erreichen oder Überschreiten des fixierten Anspruchsniveaus wird die Zielerreichung als befriedigend betrachtet.
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