neben Istobjekt als —Vergleichsobjekt notwendig zur Durchführung von Vergleichen, die wesentlicher Bestandteil jeder —Überwachung, Kontrolle und —Prüfung sind. Man unterscheidet nach Art der Vergleichsobjekte zwischen —Ist-Ist-Vergleich und —Soll-IstVergleich. Sollobjekte sind Vergleichsobjekte, die zur Norm erhoben werden, d. h. anhand derer über die Richtigkeit der zu überwachenden Istobjekte entschieden werden kann. Jede Abweichung zwischen Soll- und zu überwachendem Istobjekt wird letzterem als Fehler zugerechnet, ohne Rücksicht darauf, dass die Abweichung u. U. auch von einem fehlerhaft erstellten oder vorgegebenen Sollobjekt verursacht sein kann. Damit Sollobjekte ihre Aufgabe als Entscheidungsnorm befriedigend erfüllen, müssen an die Richtigkeit, d. h. Fehlerfreiheit der Sollobjekte hohe Anforderungen gestellt werden. Sollobjekte werden i. d. R. nur gedanklich und nicht konkret erstellt wie Istobjekte. Sollobjekte müssen auch nicht alle Merkmale der zu überwachenden Istobjekte aufweisen, sondern nur jene, die tatsächlich überwacht werden sollen. Die Merkmalsausprägungen. der Sollobjekte müssen in der gleichen Abbildungsskala vorliegen wie die der zu überwachenden Istobjekte, oder sie müssen in eine solche Abbildungsskala transformierbar sein. Der Erfolg einer Marketingstrategie lässt sich z. B. nicht überwachen, wenn das zu vergleichende Merkmal "Marktanteil" für die Sollgrösse in Mengeneinheiten und für die Istgrösse in Werteinheiten ausgedrückt wird und der Preis je Einheit für eine Umrechnung nicht angegeben ist. Sollobjekte werden zumeist nur zum Zwecke des Vergleichs oder zur Orientierung als Zielvorgabe erstellt, also im weiteren Verarbeitungsprozess nicht verwendet. Sie stellen in ihren Ausprägungen einen erwünschten oder beabsichtigten Zustand dar, der durch einen normativen Willensentschluss in einem geistigen Prozess ermittelt wird. Dieser Prozess kann entweder eine · Planungsüberlegung sein, in der Sollobjekte oder Sollwerte i. S. konkreter Merkmalsausprägungen als zu erreichende Zielvorgaben fesgelegt werden, oder eine · Wahlentscheidung für ein Objekt, dessen Merkmalsausprägungen sich mit einem vorgegebenen Normensystem (Gesetze, Satzungen, Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung, Verträge etc.) vereinbaren lassen. Sollobjekte müssen nicht notwendig für jeden zu überwachenden Einzelsachverhalt erstellt werden. Sofern es sich um identische Wiederholungen handelt, an die einheitliche Anforderungen gestellt werden, kann ein einmal erstelltes und dokumentiertes Sollobjekt einer Klasse zu überwachender Einzelsachverhalte vorgegeben werden.
Unter Soll-Objekt einer Prüfung ist die gedankliche Vorstellung zu verstehen, die ein Prüfer aus einer vorgegebenen Norm (Prüfungsnormen) für Prüfungszwecke ableitet.
Norm: vorgegebene Vorschriften und Regeln.
Soll-Objekt: gedankliche Vorstellung über und Ableitung aus einer vorgegebenen Norm.
Unter Ist-Objekt einer Prüfung ist dagegen die gedankliche Vorstellung zu verstehen, die ein Prüfer aus einem realen Prüfungsgegenstand für Prüfungszwecke ableitet.
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