(Sozialabgabenlastquote) direktes Pendant zur Sozialleistung bzw. Sozialleistungsquote. Im Gegensatz zur Sozialleistungsquote und deren Entwicklung, die sich in der tagespolitischen Diskussion grosser Aufmerksamkeit erfreut, steht die Sozialabgabenlast im Schatten einer solchen Aufmerksamkeit. Dies hängt nicht nur damit zusammen, dass man in der Vergangenheit den Anstieg der Sozialleistungsquote recht unbefangen nur positiv würdigte, sondern auch damit, dass es statistisch schwieriger ist, die wachsende Belastung mit Sozialabgaben in den Griff zu bekommen. Um die Entwicklung der Sozialabgabenlast darzustellen, hat man von der Finanzierung des Sozialbudgets auszugehen. Das Sozialbudget zeigt, dass die Mittel zur Finanzierung der Sozialleistungen (1990) zu 31,2% von den Unternehmen, 28,7% von den privaten Haushalten und 39,2% von den öffentlichen Händen finanziert wurden. Während seit 1960 der Anteil der Unternehmen fast gleich blieb, nahm die Belastung der privaten Haushalte erheblich zu (1960: 20,7%), und entspr. nahm die Belastung der öffentlichen Hände ab (1960: 46,7%) . Eine solche Darstellung lässt aber vollkommen die Überwälzungsproblematik ausser Betracht. Hier wäre also zu prüfen, wie die von den öffentlichen Händen aufgebrachten Mittel zur Finanzierung des Sozialbudgets von den Steuerzahlern erhoben werden, die nach Massgabe ihrer Steuerbelastung die Sozialleistungsfinanzierung mitzutragen haben. Darüber hinaus müssten, um zu einer Nettorechnung zu kommen, den Sozialabgabenlasten oder dem Anstieg der Sozialabgabenlasten die Entlastungseffekte gegenübergestellt werden, die durch eine Ausweitung des Leistungsumfangs für einzelne oder bestimmte Personengruppen entstehen. Die von der Bundesregierung im Juli 1977 eingesetzte Transfer-Enquete-Kommission hat versucht, hier eine solche Rechnung zu erstellen. In der neueren Diskussion um die Entwicklung der Sozialleistungsquote und damit verbunden der steigenden Sozialabgabenbelastung ist immer wieder nach der Sozialabgabenlastgrenze gefragt worden.
Vorhergehender Fachbegriff: Sozialabgaben | Nächster Fachbegriff: Sozialamt
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|