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Spesen

Bezeichnung für sämtliche Gebühren, die bei An- oder Verkauf von Wertpapieren in Rechnung gestellt werden. Dies sind in erster Linie die Maklergebühren, Bankprovisionen, Abwicklungsgebühren.

sind Auslagen und Kosten, die bei Abwicklung eines Geschäfts entstehen. Beispiele: Reisekosten, Maklergebühren, Courtage, Provision, Gebühren usw.

Von Banken neben Zinsen, Provisionen und Gebühren dem Bankkunden evtl. in Rechnung gestellte Posten, die die Bank für ihn verauslagt hat oder die sie wegen erhöhter Aufwendungen berechnet.

Dazu gehören u. a. Bankprovisionen, Maklergebühren, Depotgebühren. Spesen sind als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig. Beim An- und Verkauf von Wertpapieren bilden sie dagegen weder Werbungskosten noch Betriebsausgaben.

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