Ein Spin-off (deutsch: Ausgründung) ist eine Ausgliederung und Verselbständigung einer Abteilung, einer Projektgruppe oder ganz allgemein eines Unternehmensteiles aus einem Konzern.
Besonders oft werden Einheiten eines Unternehmens ausgegründet, wenn Sie nicht wirklich zur Kernkompetenz des Unternehmens gehören oder wenn sich das Unternehmen aus einen Geschäftsfeld zurückziehen möchte.
Wirtschaftliche und rechtliche Verselbstständigung einer Betriebsfunktion, z. B. der Forschungs- und Entwicklungsabteilung. (So geschehen bei Nixdorf, BMW und Siemens).
Die Auslagerung einer Funktion kann mit Hilfe der Muttergesellschaft oder auch in der Form eines Management-Buy-Out bzw. durch die Finanzierung einer Venture Capital-Gesellschaft erfolgen.
Verkauf von Teilbereichen aus einem Konzernverbund (nicht zwangsläufig in Form eines Management-Buy-Outs, vgl. Buy-Out). Erfolgt der Verkauf auf Initiative und mit Unterstützung des ausgründenden Unternehmens spricht man von Sponsored Spin-Off.
Der Spin-off ist eine Form der Desinvestition (von Unternehmensanteilen), bei der die Anteile zunächst verhältniswahrend (pro rata) an die Eigentümer der Unternehmensgruppe übergehen, wodurch sich die Eigentumsverhältnisse ändern und aus Sicht der Spitzengesellschaft der Unternehmensgruppe das Control-Verhältnis beendet wird. Es ist keine Unternehmensbewertung erforderlich. Der Anteilsübergang löst keine Zahlungen aus. Der Spin-off eignet sich als Instrument der Entflechtung von Unternehmensgruppen. Im Anschluss ist eine Veräusserung der Anteile an Dritte möglich.
Siehe auch Management Buy-In bzw. Management Buy-Out sowie Beteiligungscontrolling und Private Equity, jeweils mit Literaturangaben.
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