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staatliche Investitionshilfen

Finanzielle Förderung privater Investitionen wird durch den Bund und die Bundesländer betrieben. Investitionsförderung mit dem Ziel einer Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur gehört zu den Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern nach Art. 91 a GG. Anhand der Förderzwecke lassen sich unterscheiden: ·  konjunkturelle            Investitionsförderung (Zweck: Konjunkturbelebung), ·  regionale Investitionsförderung (Zweck: Beseitigung regionaler Disparitäten), ·  sektorale Investitionsförderung (Zweck: Erleichterung von Umstrukturierungsmassnahmen in einzelnen Wirtschaftssektoren), ·  Förderung bestimmter Investitionsarten mit hoher politischer Priorität. Der Schwerpunkt der Förderung liegt, bedingt durch die deutsche Vereinigung, auf der regionalen Investitionsförderung. Darüber hinaus laufen Fördermöglichkeiten aus, die bestimmte Investitionsarten begünstigen, insb. Forschungs- und Umweltinvestitionen. Instrumente der staatlichen Investitionsförderung sind: nicht rückzahlbare Finanzhilfen (Investitionszulagen,    —Investitionszuschüsse, Zinszuschüsse), ·  Darlehen ·    steuerliche Investitionshilfen (Sonderabschreibungen, steuerfreie Investitionsrücklagen, Investitionsprämien). Von den angeführten Investitionshilfen besitzen die Investitionsprämien die geringste praktische Bedeutung. Zwar wird die Bundesregierung durch § 51 (1) Ziff. 2 Buchstabe s EStG ermächtigt, bei Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts durch Rechtsverordnung festzulegen, dass bei Anschaffung oder Herstellung abnutzbarer Wirtschaftsgüter auf Antrag ein Abzug von der Einkommensteuer bis zur Höhe von 7,5% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Investitionsprämie) vorgenommen werden kann, jedoch hat sie bisher davon keinen Gebrauch gemacht. Die einzelnen Investitionshilfen können nicht ohne weiteres und unbegrenzt kumuliert werden. So gelten z. B. für die Gewährung von Investitionszulagen, Investitionszuschüssen und Sonderabschreibungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur die in dem jeweils gültigen Rahmenplan für die Fördergebiete festgelegten Förderhöchstsätze.          

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