Region, die nach bestimmten Kriterien abgegrenzt worden ist, um allgemeine Ziele der Raumordnungspolitik oder spezielle raumwirtschaftspolitische Ziele zu erreichen. Die Ausweisung von Fördergebieten war in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg ein ständig eingesetztes Instrument, zunächst als Notstands- und Sanierungsgebiete (in denen die Kriegsfolgen besonders ausgeprägt waren), dann als Zonenrandgebiet und strukturschwache Gebiete, Bundesausbaugebiete und -orte ausgewiesen. Daneben gibt es unter Bezugnahme auf das Raumordnungsgesetz als problemorientierte Gebietskategorien (periphere, von der Natur benachteiligte) eingestufte Fördergebiete (Küstenplan). Die Folge dieser Praxis war, dass mehr als die Hälfte der Fläche (61%) und mehr als ein Drittel der Einwohner (34%) der Bundesrepublik betroffen waren. Wiederholt, so z.B. mit dem Beschluss des Planungsausschusses der Gemeinschaftsaufgabe von 1981, versuchte man vom sog. "Giesskannenprinzip" abzugehen und die regionalpolitischen Mittel über eine Konzentration auch der Fördergebiete zu straffen. Die Fördergebiete wurden so reduziert, dass in ihnen nur noch knapp 30% der Bundesbevölkerung leben und sie weniger als die Hälfte des Bundesgebietes umfassen.
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