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Stab

Stab heißt die Stelle im Leitungssystem eines Unternehmens, die auf die Erledigung ganz bestimmter Aufgaben spezialisiert ist (oft: Unterstützung/ Beratung der Unternehmensführung); einer anderen Stelle (Leitungsstelle) zugeordnet ist; keine Entscheidungen treffen kann, somit also keinerlei direkte Weisungsbefugnis gegenüber anderen Abteilungen hat; deshalb auch keine Entscheidungsverantwortung übernehmen muss. Sind mehrere dieser Stellen zu einer Abteilung zusammengefasst, dann wird diese Abteilung als Stabsabteilung bezeichnet (z. B. die Abteilung Unternehmensplanung, die der Geschäftsleitung zugeordnet ist).
Zur Einordnung des Stabs in das Hierarchie-System eines Unternehmens: Leitungssysteme.

Stab-Linien-Organisation

Der Begriff Stab wird in doppeltem Sinne gebraucht. Einmal werden hierunter alle persönlichen Leitungshilfen (Assistenten) der oberen Instanzenebene verstanden, die diese weitgehend von zahlreichen und zeitraubenden Detailarbeiten entlasten. Zum anderen werden mit Stäben alle tatsächlichen Leitungshilfen (Personen oder Kollegien) definiert, deren Aufgaben fest umrissen sind und deren Erledigung spezielle Fachkenntnisse erfordert. Aus dieser Abgrenzung ergibt sich, daß Stäbe nur mit geringer und begrenzter Autorität ausgestattet sind, die sich im wesentlichen auf die fachliche Autorität erstreckt. Hieraus ergibt sich eine Vielzahl von Einzelproblemen (Probleme der Delegation, Auseinanderfallen von fachlicher und funktioneller Autorität, Fluktuation der Stabstelleninhaber, usw.), weshalb die Anwendung in der Praxis umstritten ist.

(Stabsstelle): In der klassischen Organisa­tionslehre alle vornehmlich inneren Organisa­tionszwecken dienenden Funktionsarten, die mit der Aufgabe der Informationssammlung und der Leistung von Vorarbeiten für die Entscheidungen der mit der Entscheidungsfindung beauftragten Funktionsträger betraut sind. Sie haben ge­genüber anderen Bereichen kein Weisungsrecht, sondern nur ein Informations- und Beratungs­recht. Im Unternehmen liegt ihre Hauptaufgabe in vorbereitenden Arbeiten für die Entscheidun­gen ihres Vorgesetzten.
Historisch geht die Unterscheidung zwischen Stab und Linie ins frühe 19. Jahrhundert zu­rück. In Kleinbetrieben gab es zunächst nur einen Vorgesetzten und eine geringe Zahl ausführender Kräfte, die Linie. Alle nicht im ei­gentlichen Sinne Linienaufgaben, wie Einkauf, technische Planung, Personalfragen, Organisa­tion, Buchhaltung, Kalkulation, Arbeitseinteilung, machten entweder der Vorgesetzte oder die Ausführungskräfte in Selbsthilfe. Es gab hierfür zunächst keine besonderen Instanzen.
Mit der Industrialisierung und dem Wachstum von Unternehmungen wurden zahlreiche dieser Nicht-Linienaufgaben ausgegliedert und eigens hierfür geschaffenen Stellen übertragen. Da­bei bestand die Vorstellung, dass dies Hilfsorgane des Vorgesetzten seien, da sie vornehmlich Auf­gaben übernahmen, die der Vorgesetzte bisher selbst wahrgenommen hatte und nun ausglieder­te, um der Überlastung zu entgehen. So entstand der Stab, gedacht als Führungshilfe des Vorge­setzten. Die Ausgliederung erfolgte schrittweise. Alle noch nicht ausgegliederten Aufgaben blie­ben nach wie vor Sachfunktionen des Vorgesetz­ten oder Selbsthilfe der Nachgeordneten.
Dessen alleinige übergeordnete Gesamtverantwortung für das Geschehen in den nachgeordneten Bereichen wurde dadurch gewahrt. Gegenüber seinem Vor­gesetzten hatte der Stab eine beratende Funkti­on. So entstand, zunächst im militärischen Be­reich, das Denkmodell der Stab-Linien-Orga­nisation. Erst später übernahm die Industrie die Begriffe. Im militärischen Bild unterstanden also jedem höheren Truppenführer nicht nur die Trup­penführer der nachgeordneten Einheiten, son­dern außerdem ein “Stab” aus mehreren fachlich spezialisierten Offizieren mit einem “Stabschef” an der Spitze. Die Stellen dieses Stabs konnten mit den entsprechenden Stabsstellen nachgeord­neter Einheiten in Verbindung treten, aber nur, um sich Informationen über die dortige Lage ge­ben zu lassen. Diese wurden zu Plänen verarbei­tet und über den Stabschef dem vorgesetzten Kommandeur beratend zur Entscheidung vorge­tragen. Den der Entscheidung folgenden Befehl arbeitete der Stab aus, der Kommandeur unter­schrieb. Die Kommandeure der nachgeordneten Einheiten gaben diesen Befehl ihrerseits ihren Stäben, die die Durchführung des Befehls in Al­ternativen planten. Wieder entschied der jeweili­ge Kommandeur und unterschrieb die zugehöri­gen Befehle. Die Koordinierung unter den Teilen des Stabs war Sache des Stabschefs, unter den nachgeordneten Einheiten Sache des Komman­deurs.
Stab-Linien-System, Stabsmanagement

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