wurde im Dezember 1996 auf dem Treffen des Europäischen Rats in Dublin unterschrieben. Er sieht finanzielle Sanktionsmaßnahmen für die Verfehlung der fiskalpolitischen Konvergenzkriterien im Eurozeitalter vor, wenn sich die öffentlichen Defizite der Euroländer erhöhen. Diese Sanktionen werden jedoch nicht durchgeführt, wenn sich der Mitgliedstaat in einer tiefen Rezession ()der in weiteren Krisensituationen (Naturkatastrophen) befindet. Darüber hinaus müssen Sanktionsmaßnahmen erst beschlossen werden, es gibt keinen Automatismus. (Europäische Währungsunion)
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