längerfristige, umfassende und integrierende Planung, um städtische Entwickungsprozesse auf Zielvorstellungen im Allgemeininteresse zu lenken. Der rechtliche Rahmen für die Stadtentwicklung wird im wesentlichen durch das Baugesetzbuch vorgegeben. Darüber hinaus ist die Stadtentwicklungsplanung in überörtliche —Regional- und Landesplanung sowie in die Fachplanungen (z.B. der —Verkehrspolitik) einzubinden. Neben den hieraus entstehenden Koordinationsproblemen hat die Kommune die Risiken einer "zentralen Planung" abzuwägen. Zwar lässt sich im Hinblick auf das Marktversagen insb. des städtischen Boden- und Wohnungsmarktes ein hoheitlicher Eingriff begründen, aber die Gestaltung der Stadtentwicklung erfordert Kriterien, die nur bedingt zur Verfügung stehen bzw. über die nur begrenzt Einigkeit herbeizuführen ist. Ein Versuch zur Verbesserung dieser Bedingungen ist die Partizipation der Bürger an der Stadtentwicklungsplanung.
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