Bei Kapazitätsabbauprogrammen werden von den Gewerkschaften und der Regionalpolitik den Unternehmen Garantien abverlangt (Branchenausschuss), an den bisherigen Standorten die von der sektoralen Krise betroffenen und unter Anpassungsdruck geratenen Produktionskapazitäten — wenn auch auf verringertem Niveau — zu erhalten. Aus regional- und arbeitsmarktpolitischen Gründen wird auf eine Optimierung der intraindustriellen Standortstruktur verzichtet.
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