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Regionalpolitik

gelegentlich auch Territorialpolitik genannt, raumbezogene Wirtschaftspolitik von Bund, Ländern und der Europäischen Union zur Schaffung möglichst ausgeglichener ökonomischer und sozialer Bedingungen.

regionale Wirtschaftspolitik

regionale Wirtschafts- und Strukturpolitik im Unterschied zur gesamten Politik der Raumordnung. Politisch relevanter Ausgangspunkt ist die Erkenntnis, dass der Marktmechanismus nicht zwangsläufig zur Vollbeschäftigung der Produktionsfaktoren und zu einem Ausgleich der Pro-Kopf-Einkommen in verschiedenen Teilgebieten einer Volkswirtschaft führt. Regionalpolitik muss die - Ziele der nationalen Wirtschaftspolitik beachten. Dabei stößt sie um so eher auf Zielkonflikte, je mehr die Regionen sich in ihrem Entwicklungsniveau unterscheiden. Bei der Entscheidung zwischen einer regional-und einer gesamtwirtschaftlich orientierten Regionalpolitik steht im Hintergrund die Gewichtung zwischen dem Ziel des möglichst großen Wachstums der Gesamtwirtschaft durch optimale Allokation der Produktivkräfte im Raum und dem sozialpolitischen Ziel der Versorgungsgleichwertigkeit mit Infrastruktur in den einzelnen Regionen und des Ausgleichs interregionaler Wohlstandsunterschiede (gemessen v.a. durch verschiedene Pro-Kopf-Einkommensgrößen). Operationale regionalpolitische Ziele können aus den Leerformeln der §§ 1, 2 des Raumordnungsgesetzes des Bundes (Raumordnung) nicht direkt abgeleitet werden. Ein konkretes Zielsystem der Regionalpolitik in der BRD, aus dem sich beim Vergleich mit der tatsächlichen räumlichen Situation die erforderlichen Maßnahmen ergeben könnten, existiert noch nicht, so dass auch eine exakte Erfolgskontrolle der Regionalpolitik unmöglich ist. Regionalpolitik besteht überwiegend in der Hilfe für strukturschwache Regionen (Regionalanalyse). Die Gemeinschaftsaufgabe «Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur« als Instrument der regionalen Strukturpolitik des Bundes und der Länder ist die Basis für die Förderung gewerblicher Investitionen und wirtschaftsnaher Infrastruktur. Nach der Einigung Deutschlands wurde 1991 vom Bund-Länder-Planungsausschuss eine neue großräumige Prioritätensetzung in der regionalen Wirtschaftsförderung vorgenommen. In den alten Ländern wurde das Fördergebiet von 39% auf 27% der Bevölkerung reduziert und die Förderhöchstsätze von 23% auf 18% herabgesetzt. Das westdeutsche »Normalfördergebiet« umfaßt Regionen mit besonders ungünstiger Lohnentwicklung, Arbeitslosenquote, Infrastrukturausstattung und Arbeitsplatzentwicklung. Die neuen Bundesländer werden flächendeckend gefördert, wobei räumliche Schwerpunkte gesetzt werden können. Gewerbliche Investitionen in Betrieben (auch des Fremdenverkehrs) mit überregionalem Absatz (Exportbasistheorie; Regionalwissenschaft) werden durch Investitionszuschüsse bis zu 23% verbilligt, hinzu kommen steuerrechtlich geregelte Investitionszulagen (8%) und Sonderabschreibungen. Wirtschaftsnahe Infrastruktur in den Gemeinden kann bis zu 90% gefördert werden. Durch die - Strukturfonds der Europäischen Gemeinschaft werden zusätzliche Mittel zur regionalen Wirtschaftsförderung bereitgestellt. Literatur: Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (1991). Armstrong, H., Taylor, J. (1990). Fürst, D., Klemmer, P., Zimmermann, K. (1976)

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