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Starre Plankostenrechnung

Im Gegensatz zur flexiblen Plankostenrechnung ist die starre Plankostenrechnung ein Kostenrechnungssystem, bei dem auf Vollkostenbasis die geplanten Kosten für einen bestimmten Zeitraum als konstant angenommenem Beschäftigungsgrad angesetzt werden.
Dadurch entstehen aufgrund fehlender Variabilität der Beschäftigungsgrade keine geplanten Kostenabweichungen bei Planbeschäftigung.

Starre Plankostenrechnung (PKR) heißt eine frühe Entwicklungsform der Plankostenrechnung (PKR), die erstens eine Vollkostenrechnung darstellt und zweitens die Kosten nur für eine einzige Beschäftigung, die Planbeschäftigung, vorgibt.

Problem:
(1) Eine wirksame Kostenkontrolle ist nur dann möglich, wenn die Istbeschäftigung mit der Planbeschäftigung übereinstimmt. Bei allen anderen Beschäftigungsgraden läßt sich eine Verbrauchsabweichung nicht isolieren, weil in der Gesamtabweichung der Anteil der Fixkosten, der bei sinkender Beschäftigung nicht abgebaut werden kann, enthalten ist. Es müßten die Sollkosten bekannt sein, die berücksichtigen, daß bei sinkender Beschäftigung nur die variablen Kosten sinken (Abweichungsanalyse).

(2) In der Kostenträgerrechnung ist die kurzfristige Preisuntergrenze nicht bestimmbar, weil die variablen Kosten nicht ermittelt werden können. Für dispositive Aufgaben ist die starre PKR daher nicht geeignet, weil sie die Deckungsbeiträge der einzelnen Kostenträger nicht kennt.

(3) Die starre PKR sollte in der Praxis nicht angewendet werden
? bei Kostenstellen mit schwankender Beschäftigung und/oder
? bei Kostenstellen mit erheblichen Fixkosten.

Beispiel:
Die Planbezugsgröße in einer Kostenstelle sei 6 000 Fertigungsstunden. Die Kostenträgergemeinkosten werden auf insgesamt 4 800 ? in der Abrechnungsperiode veranschlagt. Die Istbeschäftigung erreicht entgegen der Erwartung nur 4 000 Fertigungsstunden. Dabei sind Istkosten in Höhe von 4 200 ? angefallen. Wie groß ist die Gesamtabweichung GA?

Hinweis:
Die starre PKR weist die Plankosten Kp für die Planbeschäftigung aus. Dividiert man die Plankosten durch die Planbeschäftigung Bp, so erhält man die geplanten Stückkosten kp je Bezugsgrößeneinheit, häufig auch Plankostenverrechnungssatz genannt. Die starre PKR erlaubt nur die Ermittlung einer einzigen Abweichung, der Gesamtabweichung, die sich als Differenz zwischen den Istkosten Ki der tatsächlichen Beschäftigung und deren verrechneten Plankosten Kverr ergibt.



Plankostenrechnung, die auf starren Plankosten aufbaut. Einzelkosten werden zu Plankosten aufgrund fester Verrechnungssätze abgerechnet, die geplanten Gemeinkosten einer Kostenstelle durch die Bezugsgröße dividiert, so daß für jede Kostenstelle ein Gemeinkostenverrechnungssatz entsteht, der eine Plankalkulation ermöglicht. In der Abweichungsanalyse kann man bei starrer Plankostenrechnung vergleichen:

1. Istkosten /Plankosten ( Gesamtabweichung)

2. Istkosten/verrechnete Plankosten;

(Verbrauchs- und Beschäftigungsabweichung).

Beispiel: Für eine Planbezugsgröße von 15 000 Fertigungsstunden werden Plankosten von 300 000,- DM, also € 20,- pro Stunde, vorgegeben. Bei einer Istbeschäftigung von nur 10 000 Stunden gehen in die Kostenträgerrechnung 10 000 x 20,- = 200 000,-DM ein, obwohl die Istkosten der Kostenstelle z.B. € 260 000,- betragen. Die Istkosten weichen von den Plankosten um € 40 000,-, von den verrechneten Plankosten um € 60 000,- ab.

Kritik: Die starre Plankostenrechnung ist brauchbar, wenn die Planbezugsgröße gleich der Ist-Beschäftigung ist. Die Abweichungen sind sonst wenig aussagefähig, da keine Kostenauflösung möglich ist, die allein eine Zurechnung der Abweichung ( Zuordnungsprinzip der Abweichung) auf Beschäftigungsänderung und innerbetriebliche Produktivitätsverluste (Produktivität) erlauben. Das wiegt der geringe Vorteil der rechentechnischen Einfachheit nicht auf. Eine Fortentwicklung der Plankostenrechnung stellen die flexible Plankostenrechnung und die Grenzplankostenrechnung dar.

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