derjenige, der die Steuerlast tatsächlich trägt, d. h. aus seinem Einkommen oder Vermögen bestreitet. Der Steuerschuldner (Steuerzahler) hat die Zahlung an den Fiskus zu leisten. Die Theorie der Steuerinzidenz erklärt den Vorgang der Steuerüberwälzung, durch den Steuerträger und Steuerschuldner auseinanderfallen können.
derjenige, der die ökonomische Last der Besteuerung tatsächlich trägt. Ist das Auseinanderfallen von Steuerschuldner und Steuerträger vorn Gesetzgeber beabsichtigt, so spricht man vom Steuerdestinatar; Beispiel: Umsatzsteuer: Steuerschuldner ist das Unternehmen, Steuerdestinatar der Endverbraucher.
Als Steuerträger (ST) bezeichnet man denjenigen, der die Steuer durch Einkommensminderung wirtschaftlich trägt. Der ist muß nicht mit dem Steuersubjekt (SU), also dem Steuerschuldner, übereinstimmen. So ist eine Kapitalgesellschaft zwar z. B. SU der GewSt und der KSt, ob sie die Steuern aber auch in vollem Umfang wirtschaftlich trägt, hängt davon ab, ob Überwälzungen an den Beschaf-fungs und Absatzmärkten gelingen. Eine Überwälzung liegt dann vor, wenn es möglich ist, durch Druck auf die Beschaffungspreise (Käufermarkt) oder durch entsprechende Preiserhöhung am Absatzmarkt (Verkäufermarkt) die Steuerbelastung auf andere Marktteilnehmer zu übertragen. ist der KSt können daher je nach Marktlage sowohl die Zulieferer als auch die Abnehmer der Kapitalgesellschaft sein. Überwälzung kann auch ausdrückliches Ziel bei der Gestaltung einer Steuer sein, wie bei der Mehrwertsteuer. Unabhängig davon entscheidet aber in jedem Fall der Markt darüber, wer ist einer Steuer ist.
ist derjenige, der die Steuer letztendlich trägt, d.h. durch die Steuer wirtschaftlich belastet ist. Steuerträger und Steuerschuldner müssen nicht identisch sein. Bei den direkten Steuern sind Steuerträger und Steuerschuldner identisch. Bei den indirekten Steuern sind Steuerträger und Steuerschuldner nicht identisch.
Person, die nach Abschluss aller Überwälzungsvorgänge (Steuerüberwälzung) die Steuerlast tatsächlich trägt.
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