Ein Kurssicherungs- und Devisentermingeschäft, bei dem man fremde Währung kauft und gleichzeitig zu einem späteren Termin (z.B. in drei Monaten) den Rückkauf vereinbart. Seinem Wesen nach ist das Swap-Geschäft ein Spekulationsgeschäft; man spekuliert ä la hausse oder ä la baisse. Die Notenbank kann Swap-Politik betreiben, indem sie Geldimporte oder -exporte der Geschäftsbanken zu verhindern oder zu fördern versucht. Geldexport bedeutet, dass eine inländische Bank Geld im Ausland anlegt oder eine ausländische Bank im Inland angelegtes Geld zurückruft. Umgekehrt bedeutet Geldimport, ausländische Banken legen Geld im Inland an oder inländisches Geld wird aus dem Ausland repatriiert.
Der von der Bundesbank autonom gesetzte Report ist eine Prämie, die einen Anreiz für den Geldexport schafft. Der Deport ist eine Gebühr, die den Geldexport bestraft. Voraussetzung für die Swap-Politik ist:
· Die Liquiditätssituation muss den Geschäftsbanken einen Anreiz zum Austausch bieten.
· Die Währungen müssen frei konvertibel sein.
· Das Risiko der Auslandsanlage darf nicht zu gross sein.
· Die Rentabilität einer Anlage im Ausland muss gewährleistet sein.
Bei der Swap-Politik bestimmt die Bundesbank die Währungen, in denen geswapt werden kann, die Richtung des Kurssicherungsgeschäfts (Geldexport oder -import), die Swap-Sätze (Gebühr oder Prämie) sowie die Swap-Fristen, die zwischen einem Monat und sechs Monaten variieren können. Dafür gelten unterschiedliche Sätze.
neben der Interventionspolitik ein weiterer aussenwirtschaftlicher Ansatzpunkt der Geldpolitik, um indirekt Geldmenge und/ oder Zins in einer Volkswirtschaft zu beeinflussen. Mit der Swappolitik werden die Konditionen auf dem Devisenmarkt beeinflusst, um entweder einen nichterwünschten Devisenzufluss oder -abfluss einzudämmen, der die inländische Geldmenge und den Wechselkurs verändert. An der Devisenbörse unterscheidet man grundsätzlich zwischen Devisenkassamarkt und Devisenterminmarkt. Abweichungen zwischen dem Devisenkassakurs und dem Devisenterminkurs gleicht die Arbitrage aus. Bei international gleich hohen Zinssätzen ist es für Arbitrageure solange sinnvoll, Devisen gegen DM auf dem Kassamarkt und gleichzeitig diese DM wieder gegen Devisen auf dem Terminmarkt anzubieten, wie der Kassa- über dem Terminkurs liegt. Bei international unterschiedlichen Zinssätzen gilt, dass eine Arbitrage solange rentabel ist, wie eine Kursdifferenz zwischen Kassakurs WK und Terminkurs WT nicht durch die Differenz zwischen inländischem Zinsniveau ii und ausländischem Zinsniveau ia ausgeglichen wird. Eine Arbitrage ist dann nicht mehr lohnend, wenn wobei der sich auf die Wechselkursrelation beziehende Ausdruck als Swapsatz bezeichnet wird; der Ausdruck auf der rechten Seite der Gleichung ist die Nettozinsdifferenz. Die Zentralbank kann Swapsatzpolitik betreiben, indem sie einen offiziellen Swapsatz fixiert, der über oder unter dem freien Marktswapsatz liegt. Ist der offizielle Swapsatz höher (niedriger) als der Marktsatz, so wird ein Kapitalexport (Kapitalimport) angeregt. Formal wird zwar ein Swapsatz genannt und publiziert, doch schliesst dabei praktisch die Zentralbank als Partner von Arbitrageuren auf der Marktgegenseite gleichzeitig ein Devisenkassa- und ein Devisentermingeschäft ab. Die Effizienz der Swapsatzpolitik ist begrenzt, da die Geschäftsbanken bei einem Abweichen des offiziellen vom freien Swapsatz sog. Karussellgeschäfte durchführen: Liegt z.B. der offizielle über dem freien Swapsatz, werden Geschäftsbanken Kapital auf kurze Frist exportieren und den offiziellen Swapsatz in Anspruch nehmen; gleichzeitig werden sie in gleichem Umfang Kapital importieren und dabei den freien Swapsatz in Anspruch nehmen. Per Saldo findet mit diesem Karussellgeschäft überhaupt kein Nettokapitalverkehr statt, und die Geschäftsbanken erzielen Gewinne in Höhe der Differenz der Umsätze mit der Zentralbank und der Umsätze am freien Markt. Wird ein Devisentermingeschäft ohne ein gleichzeitiges Devisenkassageschäft (Sologeschäft) durchgeführt, so spricht man von einem Outright-Termingeschäft. Literatur: Neldner, M., Die Kursbildung auf dem Devisenterminmarkt und die Devisenterminpolitik der Zentralbanken, Berlin 1970. Filc, W, Devisenmarkt und Geldpolitik, Berlin 1981. Issing, 0., Einführung in die Geldpolitik, 4. Aufl., München 1992.
Teil der Devi- senterminmarktpolitik (Devisenkurs, Terminmarkt), mit der die Deutsche Bundesbank versucht, ohne aktive Änderung des inländischen Zinsniveaus über den Swapsatz Geldimporte und xporte zu beeinflussen. Dazu bedient sich die Bundesbank zweier Möglichkeiten:
1. Swapgeschäft: Kombination von Devisenkassageschäften (Kassageschäft) mit entgegengerichteten Devisentermingeschäften oder
2. Outright-Transaktionen: nur Devisentermingeschäfte.
Die Swappolitik dient hauptsächlich der geldpolitischen Feinsteuerung der inländischen Geldmenge.
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