Eine switch over clause sieht vor, daß ein Wechsel von der eigentlich im Doppelbesteuerungsabkommen vereinbarten Freistellungsmethode hin zur Anrechnungsmethode erfolgen kann, wenn ein Qualifikationskonflikt, d.h. die unterschiedliche Einordnung in die Regelungen des Abkommens nicht durch ein Verständigungsverfahren beseitigt werden kann. Durch eine solche Klausel soll erreicht werden, daß eine internationale Minderbesteuerung vermieden wird.
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