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Syndizierung

Bildung eines Konsortiums zur Aufteilung von Kreditverpflichtungen und Kreditrisiken von Banken (zum Beispiel bei Roll-Over-Krediten, Krediten der AKA Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH) bzw. des Übernahme- und Plazierungsrisikos bei Anleihen. Eine Syndizierung kann auch bei Bürgschaften und Garantien im Rahmen von Bürgschafts- und Garantiekonsortien erfolgen.

Syndication. Bei einem vor allem internationalen Grosskreditgeschäft Kreditvergabe nicht durch eine Bank allein, sondern durch ein Bankenkonsortium als syndizierter Kredit.

Teilprozess bei der Begebung von Anleihen oder Krediten durch Konsortien. Die Syndizierung umfasst dabei alle Aktivitäten, die der Plazierung der begebenen Effekten oder Kredite innerhalb des Konsortiums oder nach aussen hin dienen. Vor allem im internationalen Geschäft, hier insb. bei den Euromarktfinanzierungen gibt es mittlerweile komplexe Syndizierungstechniken, wie z. B. ·   programmed approach (nur wenige Banken bilden das Konsortium und übernehmen die Syndizierung), ·   ad hoc approach (mehrere ausgewählte Banken werden mit ins Konsortium eingeladen) oder ·   broadcast approach (jede interessierte Bank kann am Konsortium und damit an der Syndizierung teilnehmen). Dabei wird die Übernahme des zu syndizierenden Kredits oder der zu syndizierenden Wertpapiere entweder dem Emittenten durch das Konsortium fest garantiert (straight syndication) oder erfolgt nach den jeweiligen Absatzmöglichkeiten der Konsortiumsteilnehmer auf den Märkten (best effort syndication). Mit der starken Ausweitung verbriefter Finanzierungsformen (-3 securitisation) an den Euromärkten hat diese Form der Konsortialtechnik eine immer stärkere Bedeutung er- langt.                                                               

Vergabe von Krediten oder Emission von Wertpapieren unter Einschaltung eines Konsortiums.

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