In der Elektronischen Datenverarbeitung versteht man unter einer Task ein dem Betriebssystem bekannter Auftrag, dem eine bestimmte Befehlsfolge und eine bestimmte Priorität zugeordnet ist. Ein Job (ein oder mehrere Programmläufe) wird somit betriebssystemintern in mehrere Tasks aufgeteilt, z. B. Verarbeitung in der Zentraleinheit, Verarbeitung im Ein-, Ausgabeprozessor. Die einzelnen Tasks werden vom Task-Manage-mentsystem verwaltet.
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