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Transportbetrieb

Verkehrsbetrieb Transportkette Ausdruck für die Integration aller mit der Beförderung, dem Umschlag und der Lagerung von Gütern erforderlichen Prozesse (z.B. des kombinierten Verkehrs) und geeigneten Hilfsmittel (wie Container, Paletten); Verbindungsstellen für Transportketten bilden in zunehmendem Masse Güterverteilzentren.

Ein Transportbetriebe ist ein Verkehrsbetrieb mit dem Tätigkeitsschwerpunkt der unmittelbaren physischen Ortsveränderung von Verkehrsobjekten. Die Vielfalt der Spezialisierungen bei Transportbetriebe entspricht Grundsätzlich der der Verkehrsarten. Dominierend ist neben der Unterscheidung zwischen Personen und Güter-Transportbetriebe die Einteilung nach den genutzten Verkehrswegen und dementsprechend eingesetzten Fahrzeugen als den prägenden Betriebsmitteln in Straßentransport-, Eisenbahnverkehrs-, Personennahverkehrs-, Leitungsverkehrs-, Binnenschiff ahrts-, Seeschiff ahrts und Lufttransportbetriebe. Betriebswirtschaftlich bedeutsame Eigenheit der Transportbetriebe ist die aus der Natur der Transportleistungsprozesse resultierende räumliche Ungebundenheit des fahrenden Personals und der Fahrzeuge. In der BR Deutschland ist die Gütertransporttätigkeit als sogenannter Frachtführer Grundsätzlich in den §§ 425 ff. HGB geregelt.


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