Angelsächsische Bezeichnung für einen Teilbereich der finanzwirtschaftlichen Aufgaben in einer Unternehmung. Im einzelnen umfasst diese betriebliche Teilfunktion die Kapitalbeschaffung in Form von kurz- und langfristigem Fremdkapital, die Aufnahme von Eigenkapital, die Anlage frei verfügbarer Mittel auf den Geldmärkten und Kapitalmärkten sowie die Schaffung und Pflege entsprechender Beziehungen zu Banken, Anteilseignern und sonstigen Investoren. Weitere Aufgabenbereiche sind die Absicherung von Währungs- und Zinsänderungsrisiken bei internationaler Geschäftstätigkeit, allgemeine Versicherungsangelegenheiten, die Überwachung des Forderungseingangs und häufig auch betriebliche Steuerangelegenheiten. Die Abgrenzung zum Controlling ist zu beachten.
im amerikanischen Sprachgebrauch Gesamtheit der finanzwirtschaftlichen Aufgaben; Teil des Financial Management. Der Aufgabenträger ist der Treasurer.
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