ist ein Prinzip der Gliederung des Bankwesens, wonach das Wertpapier- und Emissionsgeschäft (Wertpapierhandel, Ausgabe von Wertpapieren für andere Unternehmen an der Börse) und das Kredit- und Einlagengeschäft (Aktivgeschäft, Passivgeschäft) von verschiedenen Bankunternehmen wahrgenommen wird. Ein Bankhaus befaßt sich entweder mit der einen oder mit der anderen Geschäftsart. Das Trennsystem ist insbesondere in Großbritannien und den USA gegeben. Vgl. Universalbankensystem.
Werden die Steuerquellen im Rahmen des Finanzausgleichs nach dem Trennsystem auf die verschiedenen Gebietskörperschaften verteilt, so kann sich jede Körperschaft die für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Steuern autonom beschaffen. Hierbei wird noch zwischen dem ungebundenen Trennsystem (auch: Konkurrenzsystem) und dem gebundenen (auch: separierenden) Trennsystem differenziert. Während im ersten Fall jede Körperschaft frei entscheiden kann, welche Steuern sie in welcher Höhe erheben und für sich einbehalten will, werden ihr im zweiten Fall nur die Erträge aus bestimmten Steuern und u. U. das Recht zugesprochen, die Steuer-, sätze innerhalb festgelegter Grenzen zu variieren. Als Vorteil des Trennsystems gilt die — zumindest teilweise realisierte — finanzwirtschaftliche Autonomie, der aber als Nachteile die Gefahr der Mehrfachbesteuerung sowie die Behinderung einer einheitlichen Wirtschafts- und Finanzpolitik entgegengehalten werden (Finanzausgleich in der Bundesrepublik).
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