Urabstimmung ist die geheime Abstimmung von Gewerkschaftsmitgliedern über Streikmaßnahmen. Bevor die Gewerkschaften zum Streik aufrufen, müssen mindestens 75 % der betroffenen Gewerkschaftsmitglieder (Regelfall) ihre Zustimmung zum Arbeitskampf geben. Mit einer solchen Urabstimmung wird auch ein Streik beendet. Für die Annahme eines Einigungsvorschlages genügen mehr als 25 der Abstimmungsberechtigten. Details und Zusammenhänge: Streik.
Vorhergehender Fachbegriff: Urablader | Nächster Fachbegriff: Urban Entertainment Center (UEC)
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|