(Vermögensbilanz) auf einen bestimmten Stichtag bezogene systematische Erfassung und Zusammenstellung der in Geldeinheiten (z. B. DM) bewerteten Vermögensbestände (Aktiva) und Verbindlichkeiten (Passiva) eines Wirtschaftssubjektes, eines Sektors oder einer ganzen Volkswirtschaft (vgl. Abb.). Die Differenz aus Forderungen und Verbindlichkeiten wird (zumeist) als Geldvermögen (Nettoposition) eines Wirtschaftssubjektes (oder Sektors) bezeichnet. Es gilt daher die Beziehung: Sachvermögen + Geldvermögen = Reinvermögen. Vermögensrechnung eines Wirtschaftssubjektes zum 31. 12. . . . Welche dauerhaften Güter im Sachvermögen zusammengefasst ausgewiesen werden sollen, ist umstritten und hängt sowohl vom Informationsbedarf der Benutzer von Vermögensrechnungen als auch von den Erfassungsund Bewertungsmöglichkeiten ab (vgl. Tab.). Das Statistische Bundesamt ermittelt bislang als Sachvermögen der Bundesrepublik Deutschland nur das Anlagevermögen, gegliedert nach Wirtschaftsbereichen, das Sachvermögen der privaten Haushalte wird hingegen nicht erfasst. Quelle: Haslinger, F., Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung, 3. Aufl. München 1984, S. 87. Feiner gegliedert ist das Geldvermögen (Nettoposition), das durch die Deutsche Bundesbank ermittelt und ausgewiesen wird.
dient der Ermittlung des Nettovermögens durch Gegenüberstellung von Vermögen und Verbindlichkeiten zu einem Stichtag nach bestimmten Prinzipien.
nach bestimmten formalen und materiellen Grundsätzen vorgenommene Aufstellung der bewerteten Bestände an Vermögensobjekten und Verbindlichkeiten am Rechnungsstichtag. Zweck ist v.a. die Ermittlung des - Reinvermögens der betreffenden Wirtschaftseinheit. Die Erfassung erfolgt durch Bestandsaufnahme (Inventur) oder - Bestandsfortschreibung (permanente Inventur). a) Betriebswirtschaftliche Vermögensrechnungen (= Bilanzen) werden von Unternehmen im Rahmen der Vorschriften des Handels- und Steuerrechts nach folgendem Grundschema erstellt: Die Summe aus - Anlage- und - Umlaufvermögen wird als (Roh-)Vermögen bezeichnet. b) In der Volkswirtschaftlichen Vermögensrechnung werden Vermögensbilanzen für einzelne Sektoren oder die Gesamtwirtschaft nach folgendem Grundschema erstellt: Die Summe aus Sachvermögen, immateriellem nichtfinanziellem Vermögen (Patente, Lizenzen) und - Forderungen wird häufig als Bruttovermögen bezeichnet. Diese Begriffsbezeichnung wird z.B. vom Statistischen Bundesamt für unzweckmäßig erachtet und daher nicht verwendet, weil ein wichtiger Bestandteil des Sachvermögens das Nettoanlagevermögen ist. Die Summe aus - Sachvermögen und Forderungen heißt Bruttovermögen. Saldiert man Forderungen und Verbindlichkeiten zur - Nettoposition, so verkürzt sich das Schema auf: Die wichtigsten Aufgaben der volkswirtschaftlichen Vermögensrechnung sind: I. Ermittlung des Volksvermögens und seiner Komponenten, v.a. des nicht reproduzierbaren Sachvermögens (Boden, Bodenschätze), des volkswirtschaftlichen - Anlagevermögens (zur Bestimmung des Produktionspotentials), des - Gebrauchsvermögens privater Haushalte (zur Wohlstandsmessung oder um die künftige Nachfrage nach dauerhaften Konsumgütern zu schätzen) und der Nettoauslandsposition.
2. Untersuchung der personellen, sektoralen und regionalen (bzw. internationalen) Vermögensverteilung.
Eine Totalerhebung aller volkswirtschaftlich relevanten Vermögensbestände und deren Verteilung ist in der BRD bisher noch nicht vorgenommen worden. Im Rahmen der - Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen wird der Wert des Anlagevermögens, des - Vorratsvermögens und des Gebrauchsvermögens privater Haushalte ermittelt. Gesondert nachgewiesen wird das Anlagevermögen des produzierenden Gewerbes und des Staates für den Umweltschutz. Die Nettoposition wird von der Deutschen Bundesbank erfaßt. Informationen über große Vermögen liefert die Vermögensteuerstatistik. Angaben über Höhe, Struktur und Verteilung des Vermögens privater Haushalte (ohne Anstaltsbevölkerung, Haushalte von Ausländern und Haushalte mit sehr hohem Einkommen) liefern die in mehrjährigen Abständen durchgeführten Einkommens-und Verbrauchsstichproben. Literatur: Haslinger, F. (1995)
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