Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Vollmachtsindossament

Indossament

—Indossament

(auch Inkassoindossament). Das Vollmachtsindossament weist den Zusatz „Wert zur Einziehung”, „zum Inkasso” o.Ä. auf. Damit beauftragt und bevollmächtigt der Indossant eine Bank mit dem Einzug des Wechsels und mit der Gutschrift nach Eingang des Gegenwerts. Der Bevollmächtigte kann alle Rechte aus dem Wechsel geltend machen. Er kann den Wechsel aber nur durch ein weiteres Voll­machtsindossament übertragen (vgl. Art. 18 Abs.1 WechselG); siehe auch  Indossament (bei Wech­seln).

Vorhergehender Fachbegriff: Vollmachtserklärung | Nächster Fachbegriff: Vollmachtsstimmrecht



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Marktpreisrisiko | Rechtsakte der Europäischen Union | Lohmann-Ruchti-Effekt

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon