Waren sind bewegliche Sachgüter (Güter), die für den Handelsverkehr in Frage kommen.
sind bewegliche Sachen, die im Rahmen des Handelsverkehrs gegen Geldleistungen getauscht werden. Waren sind demnach Güter mit Ausnahme von Grundstücken, Dienstleistungen und Effekten. Siehe auch Warentypologie.
seit alters her Gegenstand wissenschaftlicher Auseinandersetzungen. In der Zeit der Kameralistik und der Handelswissenschaften kam es zu technisch und ökonomisch ausgerichteten Warenbeschreibungen, so über Herkunft, Beschaffenheit, Aussehen, Verwendungsmöglichkeiten, später auch über Kennzeichnungen, wie Namen oder Marken und Verpackungen. Auf dieser Grundlage erfolgten vielfältige Klassifizierungen, auf denen die Warenkunde auch heute noch basiert (Produkttypologie). Literatur: Knoblich, H., Warentypologie, in: Tietz, B. (Hrsg.), HWA, Stuttgart 1974. Schäfer, E., Absatzwirtschaft, 3. Aufl., Stuttgart 1981.
Im Sinne des Außenwirtschaftsrechts (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 AWG) Sammel-Bez. f. bewegliche Sachen, die Gegenstand des internationalen Handelsverkehrs sein können (z. B. auch Strom); davon ausgenommen sind Zahlungsmittel und Wertpapiere.
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