kommunale Dienststelle, der früher die Wohnraumbewirtschaftung oblag. Einzelaufgaben hierbei waren z. B. Feststellung des Wohnungsbestandes, Zuteilung von Wohnraum, Besitzeinweisung, Verhinderung der Zweckentfremdung von Wohnraum. Im Zuge des Abbaus der Wohnungszwangswirtschaft und der damit verbundenen Aufhebung der Wohnraumbewirtschaftung und Reglementierung der Mietpreisbildung sind die früheren Aufgaben der Wohnungsämter weitestgehend entfallen. Diese werden heute häufig zur Bearbeitung der Anträge auf Wohngeld und zur Erhebung der Fehlbelegungsabgabe eingesetzt.
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