in § 1 II. Wohnungsbaugesetz fixiertes Ziel der Wohnungspolitik, insb. der Wohnungsbestandspolitik. Unter Wohnungsversorgung versteht man die Ausstattung der privaten Haushalte mit Wohnraum unter quantitativen und qualtitativen Gesichtspunkten. Über Wohnungsversorgung erfolgt also die Verknüpfung von Wohnungsbestand und Bewohnern unter Berücksichtigung des Wohnstandards. Legt man die Globalforderung "pro Privathaushalt eine Wohnung" zugrunde, so kann seit 1976 von einem Ausgleich am Wohnungsmarkt (und damit von einer 100%igen Wohnungsversorgung) gesprochen werden: In diesem Jahr standen in der Bundesrepublik Deutschland für 23,943 Mio. Privathaushalte 23,985 Mio. Wohnungen zur Verfügung. Diese — auch aus statistischer Sicht nicht unstrittige — Betrachtungsweise wird jedoch problematisch, wenn Aspekte wie Wohnfläche, Wohnstandard und Wohnungsausstattung berücksichtigt werden, von regionalen Disparitäten ganz abgesehen. Offenkundig wird die mangelnde Eignung dieser globalen Versorgungsziffer zur Beurteilung der Wohnungsversorgung beim Vergleich BRD—DDR. Während z. B. die Anzahl der Wohnungen je 1000 Einwohner nahezu identisch ist (BRD 1987: 430; DDR 1989: 426), sind die Wohnungen in den alten Bundesländern um ein Drittel grösser (86 qm) als in den neuen Bundesländern (65 qm). Ein weiterer zentraler Aspekt bei der Analyse der Wohnungsversorgung ist die Ermittlung der Mietbelastung der Haushalte, also der Relation zwischen ihrem Einkommen und den Beträgen, die sie für ihre Wohnungsversorgung aufwenden. Das von Hermann Schwabe 1868 aufgestellte Gesetz, wonach ein Haushalt einen um so grösseren Teil seines Einkommens für seine Wohnung verausgaben muss, je ärmer er ist, wird auch unter den heutigen Verhältnissen bestätigt (vgl. Tab.). Für die neuen Bundesländer gilt diese Aussage (noch) nicht, da dort die Mieten als wesentliches Element der Sozialpolitik in der DDR extrem subventioniert waren. Die Mieten lagen zwischen 0,50 und 1,20 DM pro Quadratmeter und Monat zzgl. geringer Entgelte für Nebenleistungen und machten lediglich drei bis vier Prozent des Haushaltseinkommens aus. Zum 1. 10. 1991 erfolgte hier ein vergleichsweise massiver Eingriff in die —Mietpreisbildung mit dem Ziel, die Mieten an das Niveau der —Kostenmiete heranzuführen. Wohnungsunterversorgung und/oder hohe Mietbelastung sind bzw. ist insb. bei den Problemgruppen der Wohnungspolitik (kinderreiche Familien, ältere Menschen, Behinderte, Ausländer usw.) anzutreffen. Für diese Gruppen muss durch Objektförderung (—sozialer Wohnungsbau) und Subjektförderung (—Wohngeld) Sorge getragen werden. Literatur: Bartholmai, B./Melzer, M., Künftige Perspektiven des Wohnungsbaus und der Wohnungsbaufinanzierung für das Gebiet der neuen Bundesländer, DIW, Beiträge zur Strukturforschung, Heft 120, Berlin 1991. Kaiser, J., Wohnungsmieten privater Haushalte im Januar 1988 (Ergebnis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe), in: Wirtschaft und Statistik, Heft 4/1990, S. 263 ff. Wedel, E., Wohnraumversorgung ausgewählter Bevölkerungsgruppen, in: Wirtschaft und Statistik, Heft 5/ 1991, S. 314 ff.
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