Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Wohnungsvermittlung

Vermittlung des Abschlusses eines Mietvertrages über Wohnraum oder der Nachweis der Gelegenheit zu einem solchen Abschluss (§ 1 Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung). Wohnungsvermittlung Einen Anspruch auf Entgelt für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Mietverträgen besitzt der Vermittler nur bei Zustandekommen eines Mietvertrages. Der Vergütungsanspruch besteht nicht, wenn er gleichzeitig Eigentümer, Verwalter oder Vermieter ist oder mittelbar etwa über eine Gesellschaft — an dem zu vermittelnden Wohnraum beteiligt ist. Gewerbemässige Wohnungsvermittler bedürfen einer gewerberechtlichen Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung. Ihr Entgelt ist in einem Bruchteil oder Vielfachen der monatlichen Miete anzugeben; Vorschüsse dürfen nicht gefordert, vereinbart oder angenommen werden. Darüber hinaus enthält das Wohnungsvermittlungsgesetz weitere Vorschriften über die Art und Weise, wie Wohnungsvermittler ihre Tätigkeit ausüben sollen, ebenso die "Verordnung über die Pflichten der Makler, Darlehens- und Anlagevermittler, Bauträger und Baubetreuer" (Makler- und Bauträgerverordnung — MaBV). Die wucherische Preisüberhöhung bei der Wohnungsvermittlung kann mit einer Geldbusse bis zu 50000 DM geahndet werden (§ 6 Wirtschaftsstrafgesetz). Unangemessen überhöht ist danach ein Entgelt, das infolge der Ausnutzung eines geringen Angebotes an vergleichbaren Räumen die ortsüblichen Entgelte (Vergleichsmiete) nicht unwesentlich übersteigt. Nicht unter das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung fällt die Vermittlung von Wohnraum im Fremdenverkehr.               

Vorhergehender Fachbegriff: Wohnungsunternehmen | Nächster Fachbegriff: Wohnungsversorgung



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : öSEG | Baum | Property Dividend

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon