Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Zeitvergleich der Kosten

Methode der kostenstellenweisen Kostenkontrolle durch statistische Auswertung der im Betriebsabrechnungsbogen erfaßten Istkosten im Zeitablauf. Messung der Abweichungen an durchschnittlichen Istkosten der Vergangenheit, die jedoch ihrerseits schon mit innerbetrieblicher Unwirtschaftlichkeit belastet sein können. Möglichkeit der Gegenüberstellung innerbetrieblicher Istkosten mit denen anderer Betriebe im Zeitablauf, wobei diesselben Gefahren auftreten können (i Betriebsvergleich). Kostenkontrolle durch Soll-Ist-Kostenvergleich ist geeignet, die genannten Fehlerquellen zu vermeiden. Vgl. Plankostenrechnung. Flexible Plankostenrechnung Grenzplankostenrechnung als moderne Verfahren der Kostenkontrolle.

Vorhergehender Fachbegriff: Zeitvergleich | Nächster Fachbegriff: Zeitverschleiß



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : KWG | Hermes-Kreditversicherung | Business Redesign

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon