Der Vertrag von Maastricht sah als Konvergenzkriterium vor, daß der langfristige Zinssatz, gemessen am durchschnittlichen Nominalzinssatz für langfristige (10jährige) Staatsschuldverschreibungen oder vergleichbaren Wertpapieren, im Verlauf des Jahres vor der Konvergenzprüfung einen bestimmten Referenzwert nicht übersteigen durfte. Dieser Referenzwert lag um 2 Prozentpunkte über dem ungewogenen arithmetischen Mittel der langfristigen Zinssätze der drei preisstabilsten Länder. Auch künftige Beitrittskandidaten werden sich diesem Kriterium stellen müssen, wobei nun der langfristige Zinssatz im Euro-Währungsraum als Referenzwert dient.
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