—Bagatellsteuer Zündwarenmonopol Monopol zum ausschliesslichen Ankauf, Import und Export von Zündwaren in der Bundesrepublik Deutschland durch die Deutsche Zündwaren-Monopolgesellschaft (Bagatellsteuer). Nur bestimmte Unternehmen durften Zündwaren herstellen und mussten diese zu festgelegten Preisen an die Gesellschaft liefern. Das Monopol wurde 1930 im Rahmen. der Gewährung einer Anleihe des schwedischen Kreuger-Konzerns an das Deutsche Reich errichtet. Der Konzern war am Gewinn des Monopols beteiligt. Mit der Tilgung der Anleihe wurde das Monopol 1983 aufgehoben.
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