(ÖWSP) Unter Sozialpartnerschaft wird die Zusammenarbeit zwischen jenen gesellschaftlichen Gruppen verstanden, die über die Produktionsfaktoren Kapital und Arbeit verfügen. Ziel der Zusammenarbeit der Interessens- verbände in der ÖWSP ist, wirtschaftliche Grundfragen (Löhne, Preise usw.) auf dem Verhandlungsweg zu klären. Dahinter steht die Überzeugung der Partner, durch gemeinsame Anstrengungen die wirtschaftlichen und sozialen Zielsetzungen sämtlicher Gruppen besser und schneller erreichen zu können. Eine Grundvoraussetzung für die Entwicklung und das Funktionieren der ÖWSP stellt die Kleinheit des österreichischen Wirtschaftsraumes dar, in welchem die Zahl der massgeblichen Entscheidungsträger begrenzt ist und diese immer wieder in verschiedenen Gremien aufeinander treffen. Die Verhandlungs- und Kompromissbereitschaft ist entsprechend ausgeprägt. Institutionelles Kernstück der ÖWSP ist die Paritätische Kommission, in der Vertreter der Regierung, der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der Landwirtschaft auf freiwilliger Basis Zusammenwirken. Alle Entscheidungen werden einstimmig getroffen. Kampfmassnahmen (Streik, Aussperrung) werden in Österreich kaum eingesetzt. Über den Lohn- bzw. Preisunterausschuss bewilligt die Kommission die Freigabe von Lohnverhandlungen und Preiserhöhungen. Darüber hinaus sind Vertreter der Sozialpartner in eine Vielzahl von Entscheidungsgremien von einzel-, gesamtwirtschaftlicher und politischer Bedeutung eingebunden (z. B. Subventionsvergabe, Wettbewerbspolitik, Recht auf Gesetzesbegutachtung). Über die ÖWSP ist die Möglichkeit gegeben, die Preisbildung bestimmter Waren sowohl zeitlich als auch der Höhe nach zu beeinflussen. In den Lohnverhandlungen (Tarifvertrag) wird speziell auf die Konjunkturlage und den Beschäftigtenstand Bedacht genommen. Da auf Kampfmassnahmen weitgehend verzichtet wird, liegt die Streikdauer weit unter dem europäischen Durchschnitt (Streikminuten je unselbständig Erwerbstätigen pro Jahr im Durchschnitt 1983/ 87: Österreich 1,2; BRD 25,2; Italien 1713,5; Schweiz 0,3). Zum Teil wird an der ÖWSP kritisiert, dass bestimmte Interessengruppen nicht explizit vertreten sind (z.B. Konsumenten, Arbeitslose), dass sie möglicherweise den Strukturwandel verlangsamt und dass sie zur Zentralisierung von Verbänden und Entscheidungsprozessen beiträgt. Kritisiert wird weiterhin, dass durch die Bevorzugung von Kompromisslösungen die Durchsetzung der jeweiligen Verbandsinteressen langfristig behindert werden könnte. Literatur: Chaloupek, G., Wirtschafts- und Sozialpartnerschaft in Österreich, Arbeit und Wirtschaft - Spezial 39, 1990. Nowotny, E., Wirtschafts- und Sozialpartnerschaft in Österreich, in: DBW, 51. Jg. (1991), S. 287 ff. un-Duaget-rrinzip
Vorhergehender Fachbegriff: öSpG | Nächster Fachbegriff: öUGB
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|
|