Alleinverantwortung liegt dann vor, wenn jemand bestimmte - Entscheidungen oder Handlungen allein und selbständig und ohne Einflußnahme oder Mitwirkung anderer Stellen oder Personen vornimmt oder unterläßt. Die Alleinverantwortung ist immer zugleich unmittelbare Verantwortung. Die unmittelbare Verantwortung kann sowohl Allein- wie Mitverantwortung sein. Die mittelbare Verantwortung ist stets eine Mitverantwortung gegenüber und mit anderen, die ihrerseits entweder unmittelbar oder auch mittelbar verantwortlich sind. Die Mitverantwortung kann sowohl mittelbare wie unmittelbare Verantwortung sein.
vgl. Mitverantwortung
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