projektbezogener Zusammenschluß mehrerer rechtlich selbständiger Anbieter zur gemeinsamen Projektabwicklung. Anbietergemeinschaften spielen v.a. im Anlagengeschäft eine zentrale Rolle, da ein Anbieter häufig gar nichrin der Lage ist, ein Projekt alleine abzuwickeln, da er z.B. nicht über das notwendige technologische Know-how aus den verschiedenen benötigten Fachbereichen verfügt. Aufgrund der Notwendigkeit zur Koalitionsbildung sind die einzelnen Anbieter dadurch bei der Erstellung ihres Angebotes nicht mehr völlig frei. Die Konditionen eines Angebotes sind mit den jeweiligen Partnern abzustimmen. Darin liegt ein erhebliches Konfliktpotential begründet, so dass die Partnerwahl und die vertragliche Zusammenarbeit der Partner bei der Angebotserstellung zu einem wichtigen Marketing-Instrument werden, da je nach relativer Machtposition in der Anbietergemeinschaft mehr oder weniger eigene Marketing-Vorstellungen durchsetzbar werden. Für die gemeinsame Abwicklung eines Anlagenprojektes stehen im wesentlichen drei Kooperationsmodelle zur Verfügung: Generalunternehmerschaft, offenes oder stilles Konsortium.
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