Aufgaben, die über die Bedeutung und Komplexität normaler Betriebsabläufe im Unternehmen hinausgehen, bezeichnet man in der Managementlehre als Aufgabenausnahmen. Sie spielen eine Rolle im Management nach Ausnahmeprinzipien (Management by Exception), bei dem die mittleren und unteren Entscheidungsebenen im Normalfall selbständig operieren und das Management nur in Ausnahmefällen tätig wird, d.h. Voraussetzung für das Funktionieren ist eine weitgehende Arbeitsteilung und Verantwortungsdelegation bei gleichzeitiger Konzentration der Unternehmensleitung auf Kontrollaufgaben.
vgl. Ergebnisausnahme
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