Abschirmung der Binnenwirtschaft gegen unerwünschte externe Einflüsse mit Hilfe der Außenwirtschaftspolitik. Als Maßnahmen zur Unterstützung einer Stabilitätspolitik, insbes. zur Abwehr störender Devisenzuflüsse und zum Abbau hoher Leistungsbilanzsalden, wurden im Rahmen der außenwirtschaftlichen Absicherung in der BRD mehrfach Aufwertungen vorgenommen sowie zeitweise eine Devisenbannwirtschaft praktiziert.
außenwirtschaftliches Gleichgewicht eines der vier gesamtwirtschaftlichen Ziele, die für die BRD im Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft festgelegt sind. Der Begriff des außenwirtschaftlichen Gleichgewichts muss unterschiedlich interpretiert werden, je nachdem, ob ein System fester oder freier Wechselkurse vorliegt. In einem System fester Wechselkurse verlangt außenwirtschaftliches Gleichgewicht erstens eine bei autonomen Transaktionen ausgeglichene Devisenbilanz (Zahlungsbilanzgleichgewicht) und zweitens eine Kompatibilität des festen Wechselkurses mit dem angestrebten Saldo der Leistungsbilanz und den übrigen gesamtwirtschaftlichen Zielen. Die erste Forderung sichert die Konstanz der Währungsreserven der Zentralbank und das Ausschalten extern bedingter Geldschöpfung und Geldvernichtung. Die zweite Bedingung verlangt, dass es einem relativ wohlhabenden und preisstabilen Land (wie der BRD) möglich sein muß, Leistungsbilanzüberschüsse anzustreben und eine importierte Inflation zu vermeiden. Die Forderung nach einem Leistungsbilanzüberschuss und damit einem Kapitalexport als Element des außenwirtschaftlichen Gleichgewichts läßt sich damit begründen, dass Lander mit hohem Pro-Kopf-Einkommen einen Teil ihrer Ersparnis Ländern mit niedrigem Pro-Kopf-Einkommen für Investitionszwecke zur Verfügung stellen sollten. Zur Bekämpfung außenwirtschaftlicher Ungleichgewichte stehen in einem System fester Wechselkurse die Instrumente der Zahlungsbilanzpolitik und der außenwirtschaftlichen Absicherung zur Verfügung. Bei flexiblen Wechselkursen ändert sich der (mengenmäßige) Devisenbestand der Zentralbank nicht. Das Problem des auGenwirtschaftlichen Gleichgewichts reduziert sich damit auf die Frage, ob der Wechselkurs eine Höhe oder eine Änderungsrate aufweist, die mit dem angestrebten Leistungsbilanzsaldo und den übrigen gesamtwirtschaftlichen Zielen kompatibel ist. Diese Formulierung macht deutlich, dass ständige Wechselkursänderungen keineswegs ein Symptom des Ungleichgewichts sein müssen, sondern im Gegenteil als Gleichgewichtsphänomen interpretiert werden können. Wenn z.B. die monetären Expansionsraten im In- und Ausland differieren, bedarf es stetiger Wechselkursanpassungen, um monetär bedingte Verzerrungen der internationalen Wettbewerbsfähigkeit zu vermeiden. Wenn umgekehrt realwirtschaftliche Störungen eintreten und Güter- und Faktorpreise wenig flexibel sind, helfen nominale Wechselkursänderungen, die erforderlichen realen Wechselkursanpassungen herbeizuführen. Andererseits gehen aber von der kurzfristig hohen Volatilität der nominalen Wechselkurse wegen der Trägheit der Güterpreise erhebliche Schwankungen der realen Kurse aus, die Verzerrungen auf den Güter- und Faktormärkten herbeiführen. Während also stetige Wechselkursänderungen in einer Welt ständiger monetärer und realwirtschaftlicher Datenänderungen notwendig für den Erhalt und das Erreichen des außenwirtschaftlichen Gleichgewichts sind, ist die kurzfristige Volatilität der Wechselkurse gleichzeitig Quelle außenwirtschaftlicher Ungleichgewichte. Inwieweit die Wirtschaftspolitik einen Beitrag zur Herbeiführung eines externen Gleichgewichts bei flexiblen Kursen leisten kann, ist umstritten. Unumstritten ist jedoch, dass eine stetige und glaubwürdige Finanz- und Geldpolitik notwendige Voraussetzung für die Stabilität der Wechselkurserwartungen der Privaten ist und damit auch für die tatsächliche Kursentwicklung. Zumindest jene Störungen des externen Gleichgewichts, die auf staatliches Fehlverhalten zurückzuführen sind, können so vermieden werden. Literatur: Rose, K., Sauernheimer, K. (1999). Dieckheuer, G. (1990). Giersch, H. (1977). Sachverständigenrat (1967)
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