(Kooperation). Zu unterscheiden sind vertikale und horizontale Beschaffungskooperationen. Erstere betreffen die Beziehungen zwischen Lieferant und Beschaffer und dienen v. a. der Bezugsquellensicherung und Lieferantenförderung. Die horizontalen Kooperationen, die besonders in Handwerk und Handel verbreitet sind, lassen sich je nach Intensität der Zusammenarbeit und dem Grad der Formalisierung in Einkaufsabsprachen und Ein- kaufsgemeinschaftenunterteilen. Einkaufsabsprachen können entweder als unverbindliche Vereinbarungen zwischen Nachfragern („gentleman’s agreement“, Verhaltensempfehlungen, Preisinformationen von Verbänden) oder auch als schuldrechtliche Verpflichtungen auftreten. Einkaufsgemeinschaften haben dagegen den Zweck, die Nachfrage der angeschlossenen Unternehmen durch Bedarfszusammenfassung kostengünstiger zu befriedigen. Sie kommen durch Zusammenschluß mehrerer Unternehmen zustande, die weiterhin rechtlich selbständig bleiben (z. B. im Lebensmittelhandel).
Literatur: Köhler, H., Wettbewerbsbeschränkungen durch Nachfrager, München 1977. Schäfer, P., Einzelbetriebliche Beschaffung oder Beschaffung durch Kooperationsgemeinschaften bei Einzelhandelsbetrieben ? Diss. Regensburg 1972.
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