Der Verband kann auf eine lange Tradition zurückblicken, denn er wurde bereits im Jahre 1916 in Berlin gegründet, damals allerdings unter dem Namen Verband öffentlicher Banken; daher erklärt sich das Kürzel VÖBundesverband öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) Heute vertritt der Bundesverband öffentlicher Banken Deutschlands die Interessen von 58 Mitgliedsinstituten. Zu ihnen zählen die Landesbanken/Girozentralen (Landesbanken), die bundes- und ländereigenen Förderbanken und die Deutsche Postbank AG. Ordentliche Mitglieder im VÖB können alle öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute Deutschlands werden. Es besteht außerdem die Möglichkeit einer außerordentlichen sowie einer Gastmitgliedschaft für Kreditinstitute anderer Rechtsform. Auf seiner Internetseite (www.voeb.de) stellt der Bundesverband öffentlicher Banken Deutschlands seine Aufgaben wie folgt dar: »Der VÖB vertritt die Interessen seiner Mitglieder in bankwirtschaftlich und bankpoütisch wichtigen Fragen im Wesentlichen durch Beratung, Erfahrungsaustausch, die Bereitstellung von Informationen. Er nimmt diese Interessen in der Öffentlichkeit sowie gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und den Behörden auf nationaler und internationaler Ebene einschließlich der Europäischen Union und weiterer für Bankfragen zuständigen internationalen Organisationen wahr. Als föderaler Verband ist er regionalen Aufgaben, die die VÖB-Banken mit ihren weitgefächerten öffentlichen Aufgaben und Funktionen erfüllen, in besonderer Weise verpflichtet. Daher zählt auch die Vertretung gegenüber den 16 deutschen Bundesländern zu den Aufgaben des VÖB.« Der Bundesverband öffentlicher Banken Deutschlands gehört wie die anderen Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft dem Zentralen Kreditausschuß (ZKA) an. Unter dem Dach des Verbandes arbeitet die Tarifgemeinschaft öffentlicher Banken als Arbeitgeberverband für die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute. Nach eigenen Angaben haben die dem VÖB angehörenden Banken mehr als 100 000 Beschäftigte und einen Marktanteil von 27 Prozent. Der Verband öffentlicher Banken Deutschlands unterhält einen eigenen freiwilligen Einlagensicherungsfonds, dem alle Mitglieder des VÖB beitreten können, die nicht einer anderen Sicherungseinrichtung angeschlossen sind, sowie eine Entschädigungseinrichtung nach den Vorgaben des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes. Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands wurde 1994 eingerichtet. Er schützt die Guthaben von Kunden aller dem Fonds angeschlossenen Kreditinstitute. Geschützt sind dabei Einlagen von Privatpersonen und Wirtschaftsunternehmen. Dem Schutz durch den Sieherungsfonds unterliegen nicht die Einlagen von Banken sowie Einlagen des Bundes und der Länder. Die freiwillige Einlagensicherung bietet dabei einen Schutz über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus. Der Fonds ist dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred) gemeldet worden und wird regelmäßig geprüft. Die Mittel für den Sicherungsfonds bringen die angeschlossenen Institute auf. Alle dem Fonds beigetretenen Kreditinstitute bieten für ihre Kunden Mündelsicherheit. Mitglieder des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands sind:
Calenberger Kreditverein
Deutsche Ausgleichsbank
Deutsche Kreditbank AG
Deutsche Postbank AG
DSL Bank AG
Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt
InvestitionsBank Hessen AG
Internationales Bankhaus Bodensee AG
InvestitionsBank des Landes Brandenburg
Landeskreditbank Baden-Württemberg/Förderbank
Landwirtschaftliche Rentenbank
Lf A Förderbank Bayern
Postbank EasyTrade. AG
Ritterschaftliches Kreditinstitut Stade
Sächsische Aufbaubank GmbH
Thüringer Aufbaubank
e. V. (VÖB). Gegr. 1916. Sitz: Berlin. Er vertritt die Interessen von zurzeit 58 Mitgliedsinstituten (darunter die Landesbanken/ Girozentralen, die bundes- und landeseigenen Förderbanken und die Deutsche Postbank AG). Der Marktanteil der VÖB-Banken, gemessen an der Bilanzsumme, lag im Jahre 2000 bei rd. 27 %. Der VÖB arbeitet mit den anderen Spitzenverbänden der deutschen Kreditwirtschaft im Zentralen Kreditausschuss zusammen. http://www.voeb.de
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