die mittelbare Kommunikation durch Weitergabe maschinell lesbarer Datenträger, z. B. in Form von Kassetten, Disketten oder Magnetbändern. Diese Form der Kommunikation kann sowohl innerhalb eines Unternehmens bzw. einer Unternehmensgruppe als auch zwischen einem Unternehmen und externen Institutionen wie Banken, Lieferanten, Sozialversicherungsanstalten usw. erfolgen. So können in einem filialisierenden Handelsunternehmenfilialseitigdie Artikel-, Kunden- und Verkäuferdaten auf Datenträger erfaßt und gespeichert werden. Die in die Zentrale übermittelten (d.h. in konventionellem Sinne transportierten) Datenträger werden dort ohne zusätzlichen Erfassungsaufwand direkt weiterverarbeitet. In umgekehrter Richtung können Änderungen der Stammdaten, z. B. Preisänderungen oder Artikelneuaufnahmen, zentralseitig durchgeführt, auf Datenträgern erfaßt und in die Filialen übermittelt werden. Die Stamm- datenpflege besteht filialseitig dann nur im maschinellen Einlesen des Datenträgers. Der Datenträgeraustausch ermöglicht somit den Aufbau eines arbeitsteiligen Warenwirtschaftssystems. Der Datenträgeraustausch - als Kombination von Elektronik (Erfassung und Speicherung) und Mechanik (Transport) - stellt eine Vorstufe eines elektronischen Datenverbundsystems dar.
(DTA)
Vereinfachte Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Statt Überweisungen, Lastschriften und Schecks werden zwischen den Kreditinstituten DTA-Dateien auf Magnetbändern, Disketten, Kassetten oder per Datenfernübertragung (DFÜ) beleglos ausgetauscht.
Vorhergehender Fachbegriff: Datenträger | Nächster Fachbegriff: Datenträgerversicherung
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|