1978 vom Deutschen Institut für Normung (Deutsche Industrienorm) und vom RAL - Deutsches Institut für Kennzeichnung und Gütesicherung - gegründet. Die DGPI ist Trägerin des 1977 auf Anregung des BMWI, der Verbraucherverbände und der anbietenden Wirtschaft gegründeten „Gemeinschaftsausschuß für Produktinformation“ (GA-PI) und der besonderen Fachausschüsse (FA-PI). Der GA-PI ist paritätisch mit je fünf V ertretern der V erbraucherorganisationen und der anbietenden Wirtschaft (drei für Hersteller; zwei für Handel) besetzt; dazu kommen noch Vertreter der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM), des DIN und des BMWI. Nach den „Richtlinien für Produktinformation“ (DGPI 10 001,1979) will man Käufern von technischen Fertigprodukten Informationen über objektiv nachprüfbare und durch Kontrollen gesicherte Produktmerkmale verschaffen (Warenkennzeichnung). Jene sind in einheitlicher Form aufgemacht und unmittelbar mit dem Produkt verbunden, sie ermöglichen somit einen unmittelbaren Vergleich. Die DGPI legt die Prüfkrite- rien fest, die sich an DIN bzw. ISO-Normen orientieren. Die Warenkennzeichnung wird von den Herstellern in eigener Verantwortung vorgenommen, während DGPI Kontrollprüfungen durchführt.
Deutsche Gesellschaft für Produktinformation mbH (DGPI)
Abk. für Deutsche Gesellschaft für Produktinformation mbH.
1978 gegründete Institution für die Normung und Typung von Produkten und Kennzeichnung von Gütesiegeln. Die Verbraucherorganisationen in Deutschland arbeiten zur Erstellung von Verbraucher-Produktinformationen eng mit der DGPI zusammen.
(DGPI) 1978 vom Deutschen Institut für Normung und RAL — Deutsches Institut für Kennzeichnung und Gütesicherung gegründet. Die DGPI ist Träger des 1977 auf Anregung des BMWI, der Verbraucherverbände und der anbietenden Wirtschaft gegründeten "Gemeinschaftsausschuss für Produktinformation" (GA-PI) und der besonderen Fachausschüsse (FA-PI). Der GA-PI ist paritätisch mit je fünf Vertretern der Verbraucherorganisationen und der anbietenden Wirtschaft (drei für Hersteller; zwei für Handel) besetzt; dazu kommen noch Vertreter der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM), des DIN und des BMWI. Nach den "Richtlinien für Produkt-Infor- mation" (DGPI 10 001, 1979) will man Käufern von technischen Fertigprodukten Informationen über objektiv nachprüfbare und durch Kontrollen gesicherte Produktmerkmale verschaffen (Warenkennzeichnung). Jene sind in einheitlicher Form aufgemacht und unmittelbar mit dem Produkt verbunden, sie ermöglichen somit einen unmittelbaren Vergleich. Die DGPI legt die Prüfkriterien fest, die sich an DIN- bzw. ISO-Normen orientieren. Die Warenkennzeichnung wird von den Herstellern in eigener Verantwortung vorgenommen, während die DGPI Kontrollprüfungen durchführt.
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