bezeichnet eine durch unvollständige Wirtschaftsreform bedingte Strategie von gewinnorientierten, sozialistischen Betrieben, durch Herabsetzung der Produktqualitäten planbedingte Ablieferungspflichten zu Festpreisen zu unterlaufen. In der dualen Reformwirtschaft (z.B. VR China) dürfen die Betriebe nach Erfüllung ihrer Planauflagen durch Lieferung hochwertiger Produkte zu Festpreisen an den Staat, minderwertige Produkte zu frei vereinbarten Preisen an Unternehmen und Haushalte veräussern. Da diese Preise i.d.R. über den staatlichen Abnahmepreisen liegen, ist es gewinnbringend, qualitativ minderwertige Produkte zu erzeugen, die von der staatlichen Abnahmestelle zurückgewiesen werden. Die hierdurch bewirkte Verknappung qualitativ hochwertiger Güter führt aber nicht nur zur Nichterfüllung des Planes, sondern hat auch qualitativ bedingte Exporteinbussen und Kurzlebigkeit heimisch erzeugter Investitionsgüter (Wachstumsschwäche) zur Folge.
Ein neues Produkt ist gegenüber dem Vorgängerprodukt in Bezug auf Leistungsmerkmale abgewertet. Beispiel: Die Produktausstattung kann auf das notwendige Mindestmass reduziert werden. Dies ist häufig bei Unterhaltungselektronik-Geräten anzutreffen. Durch systematischen Einsatz der Wertanalyse werden sparsamere Materialen genutzt. Die fortschreitende Integration elektronischer Bausteine wird nur noch in den Spitzengeräten zugänglich gemacht, während sich die herkömmliche Technik in der Konsumklasse nicht mehr auf der Höhe der Zeit befindet und somit abgewertet wird. Diese relative Verschlechterung der Leistung mindert auch das Preis-Leistungs-Verhältnis, so dass Preissenkungen vorgenommen werden. Siehe auch Produktpolitik (mit Literaturangaben).
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