Verkaufsstätte des Einzelhandels, die an zolltechnisch bzw. einfuhrrechtlich privilegierten Standorten, wie z.B. auf Flughäfen und auf Schiffen, ein von Zöllen und anderen Einfuhrabgaben befreites Warensortiment, wie insb. Zigaretten, Spirituosen, Parfüms und Kosmetika, den Reisenden anbietet. Als Betreiber fungieren nicht nur entsprechend spezialisierte Handelsunternehmen und Schiffsausrüster, sondern auch Unternehmen der Luft- und Schiffsverkehrswirtschaft, wie die Flughafengesellschaften, Linien- und Charter-Fluggesellschaften und Fähr-Reedereien. Die Duty-Free-Shops der Europäischen Gemeinschaft (EG) erzielten 1988 einen Gesamtumsatz von rd. 2,2 Mrd. Ecu (rd. 4,5 Mrd. EUR), wobei auf den Flughäfen rd. 1,3 Mrd. Ecu, in den Flugzeugen rd. 420 Mio. Ecu sowie auf den Fähren rd. 480 Mio. Ecu umgesetzt wurden. Das mit der Einführung des EG-Binnenmarktes vorgesehene Verbot des zollfreien Verkaufs von Reiseprovtant für Reisen innerhalb der EG dürfte insofern für die Betreiber mit erheblichen Einnahmeverlusten verbunden sein und für den Luft- und Schiffsverkehr u. a. einen entsprechenden kalkulatorischen Aus- gleich im Sinne drastisch erhöhter Flug- und Fährtarife zur Folge haben. (Quellen: International Duty Free Confederation und Verband der am zoll- und steuerfreien Handel beteiligten Firmen Deutschlands - VSFD).
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