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Duty-Free-Shop

Verkaufsstätte des Einzelhandels, die an zoll­technisch bzw. einfuhrrechtlich privilegier­ten Standorten, wie z.B. auf Flughäfen und auf Schiffen, ein von Zöllen und anderen Ein­fuhrabgaben befreites Warensortiment, wie insb. Zigaretten, Spirituosen, Parfüms und Kosmetika, den Reisenden anbietet. Als Be­treiber fungieren nicht nur entsprechend spezialisierte Handelsunternehmen und Schiffsausrüster, sondern auch Unterneh­men der Luft- und Schiffsverkehrswirt­schaft, wie die Flughafengesellschaften, Li­nien- und Charter-Fluggesellschaften und Fähr-Reedereien. Die Duty-Free-Shops der Europäischen Gemeinschaft (EG) erzielten 1988 einen Gesamtumsatz von rd. 2,2 Mrd. Ecu (rd. 4,5 Mrd. EUR), wobei auf den Flug­häfen rd. 1,3 Mrd. Ecu, in den Flugzeugen rd. 420 Mio. Ecu sowie auf den Fähren rd. 480 Mio. Ecu umgesetzt wurden. Das mit der Einführung des EG-Binnenmarktes vorge­sehene Verbot des zollfreien Verkaufs von Reiseprovtant für Reisen innerhalb der EG dürfte insofern für die Betreiber mit erhebli­chen Einnahmeverlusten verbunden sein und für den Luft- und Schiffsverkehr u. a. ei­nen entsprechenden kalkulatorischen Aus- gleich im Sinne drastisch erhöhter Flug- und Fährtarife zur Folge haben. (Quellen: Inter­national Duty Free Confederation und Ver­band der am zoll- und steuerfreien Handel beteiligten Firmen Deutschlands - VSFD).

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