(Uniform Rules for Collections, URC), von der Internationalen Handelskammer (ICC) geschaffenes und von den meisten Banken bzw. Bankenverbänden der Welt angenommenes Regelwerk zur Abwicklung von Dokumenteninkassi.
- ERI. Von der Internationalen Handelskammer in Paris ausgearbeitet, um die Abwicklung von Inkassogeschäften zu erleichtern. Dieses Regelwerk ist international (weitgehend) anerkannt. Die Revision 1995 ist am 1.1.1996 in Kraft getreten; ICC-Broschüre 522.
gelten seit dem 1. Januar 1996 als revidierte Richtlinien für Inkassi (ICC-Publikation Nr. 522). Sie lösen die seit 1979 geltenden Richtlinien ab (erstmals wurden sie 1956 aufgestellt) und berücksichtigen vor allem den Einsatz neuer technischer Hilfsmittel sowie Veränderungen im nationalen und internationalen Recht. Ferner wurden sie dem Text- und Sprachgebrauch im internationalen Geschäft angepaßt. Das Regelwerk beinhaltet die Wesenselemente der internationalen Bankpraxis im Inkassogeschäft und muß ausdrücklich dem einzelnen Inkassoauftrag zugrundegelegt werden. Allerdings dürfen ihm keine zwingenden nationalen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. Werden Sondervereinbarungen getroffen, so gelten diese vorrangig zu den ERI 522. Inhaltlich umfassen sie allgemeine Regeln und Begriffsbestimmungen zu Inkassi, deren Formen und Gliederung, die Form der Vorlegung, Haftung und Verantwortlichkeit, Zahlung, Zinsen, Gebühren und Auslagen sowie ergänzende Regeln.
Dokumenteninkasso
Abkürzung für Einheitliche Richtlinien für das Inkasso von Handelspapieren.
Abk. für Einheitliche Richtlinien für Inkassi.
Einheitliche Richtlinien für Inkassi der IHK Paris.
Vorhergehender Fachbegriff: Einheitliche Richtlinien für Inkassi (ERI 522) | Nächster Fachbegriff: Einheitliche Richtlinien für Rembourse zwischen Banken unter Dokumenten-Akkreditiven (ERR 525)
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