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EMAS

Abk. für Environmental Management and Audit Scheme (siehe   Umweltmanagement). Es ist die in­ternationale Kurzbezeichnung für die „Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates vom 29. Juni 1993 über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen (EMAS I) bzw. Organisationen (EMAS II) an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung” (kurz: EG-Öko-Audit-VO). Die erste Verordnung von 1993 (EMAS I) wurde nach mehrjähriger Überarbei­tung novelliert und trat 2001 in Kraft (EMAS II). Siehe auch  Ökologoie-Marketing und   Umweltmanagement, jeweils mit Literaturangaben.

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