Entscheidungsregel der normativen Entscheidungstheorie für Entscheidungssituationen bei Risiko. Während die Bayes-Regel die Entscheidungsalternative mit dem höchsten Erwartungswert ungeachtet des damit verbundenen Risikos favorisiert und daher von Risikoneutralität ausgeht, können bei dieser Regel auch unterschiedliche Risikoeinstellungen der Entscheidungsträger berücksichtigt werden. Neben dem Erwartungswert (.1) wird daher auch die Varianz (o-2)bzw. die Standardabweichung (a) der
Entscheidungskriterien (z. B. Kapitalwerte im Rahmen der Investitionsentscheidung) berücksichtigt, wobei das Risiko umso grösser ist, je höher der Wert der Standardabweichung ist. Die Risikopräferenzfunktion bildet die Abhängigkeit des Risikonutzens, d.h. des Nutzens der Entscheidungsalternativen, vom Erwartungswert und der Standardabweichung ab. Die Risikoeinstellung des Entscheidungsträgers bestimmt den Verlauf dieser Risikopräferenzfunktion. Ein risikoscheuer Entscheidungsträger würde sich bei der Auswahl aus zwei Alternativen mit gleichem Erwartungswert für diejenige entscheiden, die die geringere Standardabweichung aufweist. Siehe auch Investitionsrechnungen (Investitionsentscheidungen) unter Unsicherheit (mit Literaturangaben).
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