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Erweiterte Fondsfazilität (EFF)

Extended Fund Facility (EFF) gehört zu den regulären Fazilitäten des Internationalen Währungsfonds (IWF). In ihrem Rahmen werden einem Mitgliedsland über einen längeren Zeitraum hinweg mit höheren Finanzierungsbeiträgen Hilfen geleistet als im Rahmen von Stand-by Arrangements des Internationalen Währungsfonds (IWF). Die EFF haben in der Regel eine Laufzeit von drei Jahren und können um ein weiteres Jahr verlängert werden. Sie zielen auf die Überwindung von Zahlungsbilanzproblemen ab, die vorwiegend aus strukturellen Problemen resultieren und einer längeren Anpassungsperiode bedürfen. Bei der Antragstellung müssen die wirtschaftspolitischen Ziele genau erläutert werden. Ferner muß in jedem Jahr die für die kommenden zwölf Monate vorgesehene Politik detailliert dargelegt werden. Länder, die EFF in Anspruch nehmen, müssen die von ihnen gezogenen Währungen innerhalb von vier bis zehn Jahren nach Ziehung zurückzahlen.

(EFF). Eine Sonderfazilität des IWF. Sie ermöglicht es Mitgliedstaaten, die insb. unter strukturbedingten Zahlungsbilanzdefiziten leiden, im Rahmen eines auf max. drei Jahre angelegten Programms Ziehungen bis zu 140 % ihrer Quote (über die normalen Ziehungsrechte hinaus) vorzunehmen und diese Kredite in einem Zeitraum von viereinhalb bis zehn Jahren wieder zurückzuzahlen.

(EFF) des IWF. Über die (vier) Kredittranchen hinaus können Mitgliedstaaten des IWF (bei Zahlungsbilanzdefiziten) im Rahmen der EFF weitere Kredite mit Laufzeiten von viereinhalb bis zu zehn Jahren in der Höhe von max. 200 % ihrer Quote erhalten, u. z. zur Behebung besonders hartnäckiger außen- und binnenwirtschaftlicher Strukturverzerrungen.

Erweiterte Fonds-Fazilität des IWF.

Erweiterte Fondsfazilität (EFF)

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